Umweltministerin Priska Hinz (CDU) habe den hessischen Landtag immer zeitnah und umfassend über den Vier-Phasen-Plan zur Verbesserung der Wasserqualität in Werra und Weser informiert. Das Unternehmen K+S erklärte unterdessen, die im Jahr 2011 bis Ende 2015 genehmigte Versenkung gefährde kein Trinkwasser.
Am Wochenende hatte der Spiegel berichtet, dass das HLUG zahlreiche Trinkwasserquellen wegen der Kali-Förderung für gefährdet halte. In einer Stellungnahme hätte die Behörde dieser Besorgnis vor dem Hintergrund der Versenkung von Kali-Abwässern Ausdruck verliehen. Das Gutachten der Behörde habe bereits vorgelegen, als die Umweltministerin den Vier-Phasen-Plan vorgestellt habe;
Nach der Darstellung des Umweltministeriums hatte die thüringische Gemeinde Gerstungen nach Hessischem Umweltinformationsgesetz (HUIG) Akteneinsicht gefordert. Davon sei auch die Expertise des HLUG aus dem Jahr 2011 betroffen. Der Regierungspräsident in Kassel, der in allen Fragen zu erteilender Genehmigungen zur Versenkung von Salzabwässern ist das Regierungspräsidium (RP) Kassel federführend sei, wollte diesem Ansinnen nachkommen und hatte die Akten zur Einsicht freigegeben, so das Ministerium.
Gegen diese Entscheidung habe das Unternehmen K+S geklagt, und während des laufenden Rechtstreites habe die Behörde die besagten Dokumente nicht aushändigen können. Nach einer entsprechenden Entscheidung eines Verwaltungsrichters in Kassel sei dem Anwalt der Gemeinde Gerstungen die Akteneinsicht aber umfassend gewährt worden. Das Umweltministerium hat bisher nach eigenen Angaben alle nach HUIG zur Einsicht geforderten Akten den jeweiligen Antragsstellern zugänglich gemacht und werde daran auch in Zukunft festhalten.
Nur wenn eine Gefährdung von Trink- und Grundwasser ausgeschlossen werden kann, werde die 2015 auslaufende Versenkerlaubnis erneuert werden können. so das Umweltministerium. Bis jetzt habe K+S noch keinen Antrag zur weiteren Versenkung eingereicht. Der RP werde einen solchen nach Eintreffen objektiv prüfen. Erst die Bewertung der vollständigen und aussagekräftigen Antragsunterlagen erlaube es zu entscheiden ob eine Genehmigung erteilt werden kann; eine Vorwegnahme des Ergebnisses dieser Prüfung sei derzeit unmöglich.