Die Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft (AöW) und der Wasserverbandstag Bremen, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt haben den Entwurf der Düngeverordnung als unzureichend kritisiert. Mit dem Entwurf werde kein ausreichender Regelungsrahmen geschaffen, durch den ein negativer Trend der Gewässerbelastungen durch Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen verringert und weiteren Gewässerverunreinigungen vorgebeugt wird, heißt es in der Stellungnahme AöW zu dem vom Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) vorgelegten Verordnungsentwurf. Dafür sind der AöW zufolge deutlich wirksamere Maßnahmen notwendig, als sie der Entwurf beinhaltet. Zudem gelte es, Regelungs-, Umsetzungs- und Vollzugsdefizite zu beheben.
Die AöW kritisiert darüber hinaus, dass der Entwurf sehr komplex aufgebaut und mit vielen Querverweisen und Ausnahmen kaum noch lesbar, zu verstehen und umzusetzen sei. Das werde auch Probleme bei der Kontrolle verursachen. Zudem könnten einige Ausnahmen die neuen Regelungen vollständig aushebeln. Auch der Wasserverbandstag stellt in seiner Stellungnahme die Frage, ob eine Düngeverordnung in dieser komplexen Form überhaupt vollziehbar ist, d.h. ob sie von den Landwirten und Beratern umgesetzt und von der Verwaltung kontrolliert werden könne.
Für „erstaunlich“ hält es die AöW, dass in der Begründung zum Gesetzentwurf der Erfüllungsaufwand als gering eingeschätzt werde. Dies sei in der Tat der Fall, wenn der Aufwand im Verhältnis zu den Wirtschaftsdaten der Branche betrachtet werde, so die AöW. Dabei stelle sich die Frage nach der Wirksamkeit der neuen Regelungen oder warum bei diesem geringen Erfüllungsaufwand Veränderungen nicht schon längst angegangen wurden, angesichts der Folgen der Belastungen für Umwelt, Gewässer und andere Branchen durch zu starke Düngung.
Beide Verbände fordern, die in dem Entwurf enthaltenen Ausnahmen vom Überschreitungsverbot zu streichen. Die gesamte Ausnahmeregelung, dass Überschreitungen aufgrund nachträglich eintretender Umstände, insbesondere die Bestandsentwicklung und Witterungseinflüsse, möglich sind, muss nach Auffassung des Wasserverbandstages komplett gestrichen werden, da sie bereits an die Regelung, dass der ermittelte Düngebedarf nicht überschritten werden darf, vollständig ausheble. Das grundsätzliche Überschreitungsverbot werde so erheblich aufgeweicht, ohne dass dazu konkrete Bewertungskriterien aufgeführt seien. Damit wäre nach Auffassung des Wasserverbandstages „eine nicht unerhebliche Willkür zulässig“.