„Wasserwirtschaft muss passende Preis- und Gebührenmodelle entwickeln“


„Wir müssen lernen, zu schrumpfen“, so Haakh. Dazu zähle auch, dass passende Preis- und Gebührenmodelle entwickelt werden. Insbesondere müssten die Wasserpreise die Kostenstruktur abbilden.

„Ideologisch hohe“ Arbeitspreise als Sparanreiz im Wasserpreise  sind Haakh zufolge unsozial, da jedes Kind einen Single-Haushalt mit 30 Euro pro Jahr über den Wasserpreis unterstütze. Auch führten zu hohe Arbeitspreise dazu, dass Ressourcen für Grauwasser- oder Regenwassernutzungsanlagen reserviert würden, deren Auswirkungen technisch und hygienisch bedenklich seien. Auch das spreche dafür, dass die Kommunen das Thema bereits heute offensiv angehen müssten. Die Effekte des bisherigen Preismodells seien unabhängig von der Unternehmensform und beträfen öffentlich-rechtliche Unternehmen, die Entgelte erheben, ebenso wie privatwirtschaftliche, die mit Wasserpreisen arbeiten.

Haakh zufolge kann ein Wasserpreis als gerecht angesehen werden, wenn die tatsächlichen Kosten nach ihrer Entstehung als fixe oder variable Kosten entsprechend ihrem Anteil an den Gesamtkosten umgelegt werden. Damit führten Veränderungen am Mengengerüst zu keiner Veränderung der haushaltsspezifischen Kosten. Die Mehrzahl der heutigen Preis- und Gebührenmodelle lasse dies unberücksichtigt.
Eine kostengerechte Umlage der Wasserversorgungskosten müsse berücksichtigen, dass es sich bei etwa drei Viertel der in der Wasserversorgung entstehenden Kosten um Fixkosten je Haushalt handle. Daraus errechne sich ein Grundpreis in Höhe von 130 Euro pro Haushalt. Dazu kämen die tatsächlichen Verbrauchskosten zu einem Quadratmeterpreis von circa 50 Cent. Das werde auch der Tatsache gerecht, dass die Wasserversorgung im Wesentlichen eine Vorhalteleistung darstelle.