Wasserwirtschaft und Umweltverbände sehen sich durch SRU-Gutachten zum Nitrateintrag bestätigt


Der Entwurf der Bundesregierung für eine Novelle der Düngeverordnung (DüV) bietet nach Auffassung des Sachverständigenrats für Umweltfragen keine ausreichende Grundlage dafür, den zu hohen Eintrag von Stickstoffverbindungen zu unterbinden. Ohne scharfe Kontrollen und Sanktionen nützten die strengsten Vorgaben wenig, gibt der SRU in seinem am Mittwoch vorgelegten Sondergutachten zur Nitratbelastung in Deutschland zu bedenken. Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) sieht sich durch das Gutachten in seiner Auffassung bestätigt, dass der Entwurf der Düngeverordnung im Sinne des Trinkwasserschutzes verschärft werden müsse. 

Der Grenzwert aus der Trinkwasserverordnung von 50 Milligramm Nitrat pro Liter könne derzeit zum Teil nur noch durch aufwändige und kostenintensive Maßnahmen bei der Gewinnung und Aufbereitung von Trinkwasser aus Grundwasser eingehalten werden, heißt es in einem Statement des Verbandes zu dem Gutachten. Vor diesem Hintergrund kritisiert der VKU insbesondere, dass auch - entgegen der Forderungen der Gutachter - im aktuellen Entwurf der Düngeverordnung auf eine schnelle und umfassende Einführung der Hoftor-Bilanz verzichtet werde. Die Hoftorbilanz sei aber dringend erforderlich, um eine wirksame Kontrolle zur Reduktion der Nährstoffüberschüsse gewährleisten zu können.

Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) vermisst im aktuell vorliegenden Entwurf der Düngeverordnung klare Regelungen für die Landwirtschaft im Fall von Grenzwertüberschreitungen. Hier sei unbedingt eine direkte Verknüpfung zu den wasserrechtlichen Regelungs- und Qualitätszielen in Grundwasser und Oberflächengewässern notwendig, heißt es in der Stellungnahme des BDEW. Besonders kritisch sieht der Verband die im aktuellen Entwurf enthaltenen Möglichkeiten für die Landwirtschaft, über theoretisch angenommene Dünger-Verluste die zulässige Dünger-Menge um teilweise über 50 Prozent zu erhöhen - und dies ohne eine spezifische Prüfung, ob die Gewässer vor Ort bereits die Nitrat-Grenzwerte überschreiten. Den zentralen Bestandteil der Novellierung müsse es darstellen, dass der Grenzwert von 50 Milligramm pro Liter im Grundwasser eingehalten werden müsse, so der BDEW. Wird der Grenzwert überschritten, darf es nach Auffassung des BDEW keine Verzögerung geben, und es müsse ein Düngestopp im Rahmen eines Nitrat-Aktionsprogramms vor Ort folgen.

Auch der Naturschutzbund Deutschland (NA-BU) fordert wie der SRU bessere Kontrollen und schärfere Sanktionen zur Einhaltung der Dünge-Verordnung. Der NABU begrüßte zudem die Forderung des Sachverständigenrats nach einer Abgabe auf Stickstoffüberschüsse, deren Einnahmen zweckgebunden in die Förderung einer Emissionsreduzierung investiert werden sollten. Im Hinblick auf die Stickstoffreduzierung tritt der NABU für anspruchsvollere Ziele ein. So müsste nach seiner Auffassung der maximal zulässige Nährstoffüberschuss auf 30 Kilogramm pro Hektar beschränkt und die Ausbringungsmenge für Stickstoff in sensiblen Gebieten bei 130 Kilogramm pro Hektar verankert werden.