Düngerecht: Einheitliche Stickstoff-Obergrenze bedarf gesetzlicher Grundlage


Da der Zielwert bisher nicht erreicht werden konnte, sind dem Entwurfstext zufolge zusätzliche Maßnahmen erforderlich, die an den unterschiedlichen Verlustquellen ansetzen. Die Änderung des Düngegesetzes ist dem Ministerium zufolge zwingende Voraussetzung für den Erlass der Novelle der Düngeverordnung (DüV), für die ein Entwurf bereits in die Anhörung gegeben worden war.

Das BMEL hat nun eine Novellierung des Düngegesetzes vorbereitet und nach eigenen Angaben das regierungsinterne Abstimmungsverfahren eingeleitet. Der Gesetzentwurf sei innerhalb der Bundesregierung noch nicht abgestimmt. Von besonderer Bedeutung sei die erweiterte gesetzliche Grundlage für die DüV im Hinblick auf die geplanten Regelungen zu Nährstoffvergleichen für den Gesamtbetrieb. Die Aufzeichnung und vergleichende Berechnung der Nährstoffzufuhr und der Nährstoffabfuhr für den Gesamtbetrieb sind besonders geeignet, um diese Stoffströme genauer zu erfassen und gezielte Maßnahmen zur Verringerung von vermeidbaren Nährstoffverlusten einleiten zu können, heißt es in der Begründung zu dem Gesetzesentwurf. Die bisherigen Vorgaben des Düngegesetzes betrachten jedoch allein den Prozess der landwirtschaftlichen Düngung.

Auch die bei der Novellierung der Düngeverordnung vorgesehene Obergrenze für alle organischen und organisch-mineralischen Düngemittel einschließlich der Gärreste pflanzlichen Ursprungs bedürfe einer entsprechenden Änderung des Düngegesetzes.