Grund hierfür seien rechtliche und tatsächliche Bedenken, heißt es in einem Beschluss, den die Justizminister auf ihrer diesjährigen Frühjahrskonferenz in Stuttgart verabschiedet haben. Alternative gesetzliche Lösungsansätze könnten die Versicherungsdichte von Elementarschadensversicherungen gegen Naturgefahren nicht signifikant erhöhen. Auch hier bestünden rechtliche Bedenken.
„Alle Lösungsansätze erfordern nicht zuletzt zur Vermeidung von sozialen Härten eine finanzielle Beteiligung des Staates“, erklärten die Justizminister. Auf dem Versicherungsmarkt sei jedoch aktuell zu beobachten, dass die Branche jedem Bürger eine Wohngebäudeversicherung zum Schutz vor Existenzgefährdung gegen Elementarschäden auch für die Hochrisikozonen zu bezahlbaren Prämien unter Berücksichtigung von prämiensenkenden Aspekten anbiete. Es sei zu erwarten, dass sich diese Entwicklung verstetigt, so dass derzeit keine gesetzgeberischen Schritte notwendig seien.
Die durch die 83. Umweltministerkonferenz beschlossenen Vorschläge zur größeren Verbreitung von Elementarschadensversicherungen seien zu begrüßen, erklärten die Justizminister. Darüber hinaus sollten die von Bund und Ländern eingeleiteten Schritte zur Schadensvermeidung durch Hochwasserschutz und angepasste Bauplanung nachhaltig und konsequent weitergeführt werden. Der Schutz vor Elementarschadensereignissen müsse auch durch individuelle Prävention sowie Risikoabsicherung erzielt werden. Zukünftige staatliche Hilfen sollten daher auch berücksichtigen, ob die Betroffenen eine Versicherung zu wirtschaftlich vertretbaren Bedingungen hätten abschließen können, unterstreichen die Justizminister.