Anrainerländer fordern gemeinsamen Maßnahmenplan gegen Versalzung


„Ziel muss es sein, bis 2027 einen guten ökologischen Zustand zu erreichen“, sagte die Staatsrätin beim Bremer Umweltsenator, Gabriele Friderich, am Mittwoch vergangener Woche in einem öffentlichen Fachgespräch des Bundestags-Umweltausschusses. Nach Angaben von Staatssekretär Olaf Möller vom thüringischen Umweltministerium wolle die Flussgebietsgemeinschaft Weser bis Mitte März 2015 einen detaillierten Bewirtschaftungsplan für beide Flüsse zu beschließen. Ziel Thüringens sei es, die hohe Salzbelastung zu reduzieren, die Versenkung von Salzabwässern in den Untergrund bald zu beenden und zugleich die Arbeitsplätze in der Kali-Bergbau-Region zu sichern.

Salzhaltige Abwässer aus der Kaliproduktion der Kali und Salz AG (K+S) werden seit 90 Jahren in Weser und Werra eingeleitet oder zum Teil in tiefliegende Schichten gepresst. Die daraus resultierenden Salzbelastungen sollen künftig stark reduziert oder beendet werden, auch um die Anforderungen der EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) einhalten zu können. Die Wasserrahmenrichtlinie zwinge zum Handeln, sagte der Staatsekretär im Umweltministerium von Nordrhein-Westfalen, Peter Knitsch. Die WRRL habe dazu geführt, zum ersten Mal ernsthaft Lösungsmöglichkeiten diskutiert würden. Dies sei jedoch „keine triviale Aufgabe“, da das Umweltproblem über viele Jahrzehnte angewachsen sei. Darauf wies auch Staatsekretärin Beatrix Tappeser vom hessischen Umweltministerium hin. Seit 1925 seien mehr als eine Milliarde Kubikmeter Salzabwässer in den Untergrund versenkt worden. Selbst wenn heute verfügt werden würde, dass K+S die Produktion einstellt, würde durch die diffusen Einträge und die Haldenabwässer kein guter Zustand und keine Garantie für die Wasserqualität von Weser und Werra erreicht werden. Tappeser forderte deshalb weitere intensive Gespräche über einen gemeinsamen Bewirtschaftsplan.

Tappeser verteidigte den vom hessischen Umweltministerium im September 2014 gemeinsam mit K+S vorgestellten Vier-Phasen-Plan. Das umstrittene Maßnahmenpaket sieht unter anderem die Einleitung der K+S-Abwässer in die Oberweser vor. Hierfür soll eine Fernleitung gebaut werden. Außerdem soll die Genehmigung zur Versenkung eines Teils der Abwässer bis Ende 2021 verlängert werden. Der Plan wolle „eine langfristige Lösung für eine lange aufgebaute Problematik“ erreichen. Kurzfristige Lösungen gebe es nicht. Weil es nicht anders möglich sei, müsse von verminderten Umweltzielen im Rahmen der Wasserrahmenrichtlinie Gebrauch gemacht werden. Alle vorgeschlagenen Maßnahmen seien nur im Zusammenhang mit dem Ziel des Grundwasserschutzes und des Schutzes der Oberflächengewässer zu betrachten, sagte Tappeser. Das Unternehmen K+S habe zugesagt, dass es an einer Abdeckung der Halden arbeiten wolle, was als großer Erfolg anzusehen sei. Allerdings sei es technisch nur möglich, 60 Prozent der Salzberge abzudecken, da diese sehr hoch und sehr steil seien.

Staatssekretärin Almut Kottwitz vom niedersächsischen Umweltministerium betonte, der Landesregierung sei es wichtig, die Vorgaben der Wasserrahmenrichtlinie einzuhalten. „Wir müssen der EU-Kommission konkrete Ziele nennen und sagen, wann wir sie wie erreichen können.“ An den Bund appellierte Kottwitz, die Bundesländer bei Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zu unterstützen, um alternative Verfahren und Technologien, wie etwa das Verdampfungsverfahren, erproben und entwickeln zu können.

Unterdessen hat das Unternehmen K+S bekannt gegeben, dass er bis Ende April beantragen werde, im Abbaugebiet in Osthessen Abwasser über November 2015 hinaus in den Boden pressen zu dürfen. Derzeit werde an den Unterlagen zu dem neuen Versenkantrag gearbeitet, teilte K+S mit. Bis Ende April will das Unternehmen sie dann dem Regierungspräsidium Kassel (RP) übergeben. Die derzeitige Versenkerlaubnis bis Ende November war von Kritikern und Umweltverbänden infrage gestellt worden, nachdem ein Gutachten des Hessischen Landesamtes für Umwelt und Geologie (HLUG) vom Juli 2014 bekanntgeworden war (EUWID 9/2015). Darin wird eine Gefahr für Trink- und Heilwasserbrunnen durch die Lauge nicht ausgeschlossen. Eine akute Gefährdung des Trinkwassers gebe es aber nicht.