Landesrechnungshof kritisiert Hochwasserschutz in Kesten


Dieser habe einen Vorteil zugunsten der „konventionellen Haushaltsfinanzierung“ (Kreditfinanzierung) von lediglich 7.000 Euro vorgesehen. Dabei sei jedoch bei der konventionellen Finanzierungsalternative zu Unrecht Umsatzsteuer auf die Zinsen aufgeschlagen worden, so der Rechnungshof. Bei einer ordnungsgemäßen Vergleichsberechnung hätte sich ein Wirtschaftlichkeitsvorteil von 79.000 Euro ergeben.

In seinem Bericht führt der Landesrechnungshof aus, dass die für die Projektleitung verantwortliche Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord Leistungen von Auftragnehmern nicht ordnungsgemäß überwachte. Leistungsbeschreibungen seien fehlerhaft gewesen und nicht hinreichend geprüft worden. Der vertraglich festgelegte Fertigstellungstermin sei um mehr als acht Monate überschritten worden, ohne dass die vereinbarte Vertragsstrafe geltend gemacht worden wäre. Dem Auftragnehmer seien somit rechnerisch bis zu 465.000 Euro ohne Rechtsgrund erlassen worden. Zudem seien durch die längere Bauzeit zusätzliche Finanzierungskosten (Bauzeitzinsen) in Höhe von 15.000 Euro angefallen.

Wie aus dem Bericht weiter hervorgeht, sind für die Beseitigung von schadstoffbelastetem Bodenaushub vielfach Leistungen falsch abgerechnet worden. Dadurch sei dem Land ein finanzieller Nachteil von 125.000 Euro entstanden. Zudem weist der Rechnungshof darauf hin, dass der Kostenanteil des Landes an einem gemeinsam mit den Verbandsgemeindewerken Bernkastel-Kues finanzierten Pumpwerk zu hoch bemessen wurde. Die SGD Nord habe zwischenzeitlich die Kostenaufteilung überarbeitet. Dadurch verringerte sich der Baukostenanteil des Landes von mehr als 4,3 Millionen Euro um 220.000 Euro.

Zum Hintergrund: In der an der Mittelmosel liegenden Ortsgemeinde Kesten im Landkreis Bernkastel-Wittlich wurde für fast 11,2 Millionen Euro eine insgesamt 1.100 Meter lange und bis zu 3,2 Meter hohe Hochwasserschutzanlage errichtet. Nach Angaben des Landesrechnungshofes besteht diese im Wesentlichen aus einem Deich mit Spundwand-Innendichtung, einer Hochwasser-Schutzmauer mit mobilem Hochwasserschutz-System als Aufsatz, einer Lagerhalle und einem zentralen Pumpwerk. Die Hochwasserschutzanlage soll die Ortslage gegen ein 15-jährliches Hochwasserereignis schützen.