Mit der Änderung der Trinkwasserverordnung werden den Angaben zufolge Anforderungen an die Messung und Überwachung der Trinkwasserqualität im Hinblick auf künstliche und natürliche radioaktive Stoffe festgelegt. Vorgegeben werden Parameterwerte für Radon, für Tritium und für die Richtdosis einschließlich der Radonfolgeprodukte Blei-210 und Polonium-210.
Die Strahlenbelastung durch radioaktive Stoffe im Trinkwasser sei in Deutschland im Durchschnitt als sehr gering einzuschätzen, heißt es in der Mitteilung. Jedoch könne Trinkwasser je nach Geologie des Untergrunds einen erhöhten Gehalt an natürlichen radioaktiven Stoffen enthalten. Das belege auch eine Studie des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS). Das BfS hatte hierzu ein umfangreiches Untersuchungsprogramm durchgeführt, dessen Ergebnisse 2009 veröffentlicht wurden (EUWID 38.2009).
Die Untersuchungen hätten gezeigt, dass die Schwankungsbreite der Konzentration natürlicher Radionuklide im Trinkwasser sehr groß sei und daher ein Bedarf für rechtsverbindliche Vorsorgemaßnahmen bestehe. Radioaktive Stoffe künstlichen Ursprungs seien allenfalls durch unkontrollierte Freisetzungen zum Beispiel aus dem Umgang mit solchen Stoffen in Medizin, Forschung und Technik wie bei der Nutzung von Atomenergie denkbar.