DWA-Politikmemorandum: Gesetzgeber soll die richtigen Rahmenbedingungen schaffen


In der Wasserwirtschaft bedarf es weiterer Schritte, um Probleme wie Spurenstoffe, Mikroplastik, Nitratbelastungen und antibiotikaresistente Keime anzugehen, sagte DWA-Präsident Otto Schaaf anlässlich der Vorstellung des neuen DWA-Politikmemorandums in Berlin. Dabei dürfe auch der Erhalt der wasserwirtschaftlichen Infrastruktur nicht vernachlässigt werden.


Die Politik muss die Bedürfnisse und Themen der Wasserwirtschaft verstärkt in anderen Politikbereichen aufgreifen, fordert die DWA in ihrem Memorandum, in dem sie nach der Regierungsbildung ihre Positionen zur Umweltpolitik zusammengefasst hat. Wasserpolitik sollte in der neuen Legislaturperiode ganzheitlich und integrativ gestaltet werden. Das Memorandum wurde in der vergangenen Woche dem Bundesumweltministerium und Mitgliedern des Umweltausschusses des Deutschen Bundestags übergeben.


Im Hinblick auf den Review-Prozess der EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) tritt die DWA dafür ein, das Ziel des guten Gewässerzustands beizubehalten und die WRRL fortzuentwickeln. Letztere müsse zügig und nicht erst nach 2020 angegangen werden. Daher soll die Bundesregierung nach dem Willen der Vereinigung auf zeitnahe Entscheidungen drängen, da die Wasserwirtschaft für die Erfüllung ihrer Aufgaben Planungssicherheit brauche.


Um den „guten Zustand“ zu erreichen, müsse die Politik für die Zeit nach dem Jahr 2027 weitere Teilschritte festlegen, verlangt die DWA. Die Fortschreibung und Weiterentwicklung der WRRL müsse dabei in enger Abstimmung mit der europäischen Hochwassermanagementrichtlinie erfolgen. Auch müsse die Regel-Ausnahme-Systematik der WRRL überprüft werden. Vor Aufnahme neuer zusätzlicher europaweiter Vorgaben müsse es das Ziel sein, in allen EU-Mitgliedstaaten zu einer gleichmäßig guten Umsetzung der WRRL und der Kommunalabwasserrichtlinie (UWWTD) zu kommen.


Zum Thema anthropogene Stoffeinträge in den Wasserkreislauf erklärt die DWA in ihrem Memorandum, es gelte, zuerst Lösungen zur Vermeidung oder Verminderung von Stoffen an den Eintragspfaden zu finden, z. B. durch Stoffsubstitution, Anwendungsbeschränkungen, Verbraucherinformationen und umweltgerechte Entsorgungswege. Dort, wo es nachweislich gewässerbezogen und nutzungsbezogen sinnvoll ist, könne die Errichtung vierter Reinigungsstufen auf kommunalen Kläranlagen Teil der Problemlösung sein. Soweit Gewässerverunreinigungen überwiegend aus diffusen Quellen resultieren, bedürfe es anderer wirksamer Maßnahmen.