Die Orientierungswerte des Internationalen Warn- und Alarmplans (IWAP)-Rhein seien aber in keinem dieser Fälle auch nur annähernd erreicht worden, so dass es in 2017 in keinem Fall zu einer Rhein-Information nach dem IWAP-Rhein gekommen sei. 2018 kam es der Landesregierung zufolge bislang zu einer meldepflichtigen Betriebsstörung.
Es handelte es sich dabei um das Ereignis am 16.02.2018, bei dem wegen eines undichten Rohrs 298 Kilogramm N-Formylmorpholin und 67 Kilogramm Methanol ausgetreten waren. Aufgrund der Überschreitung des Orientierungswertes für organische Mikroverunreinigungen von 150 Kilogramm als Tagesfracht habe Rheinland-Pfalz eine Rhein-Information nach dem IWAP-Rhein ausgelöst, heißt es in der Antwort. Da der Abschlussbericht zu dem Ereignis derzeit noch nicht vorliege, seien einige Fragen zu dem Vorfall noch nicht abschließend zu beantworten, erklärte die Ministerin.
Im vergangenen Jahr lag Höfken zufolge in sechs Fällen der Wert für den jeweiligen Stoff im Ablauf der BASF Kläranlage unter der Nachweisgrenze, wobei einer dieser Fälle im kommunalen Netz verursacht worden sei. In weiteren sieben Fällen, davon ursächlich eine Belastung aus dem kommunalen Netz zur BASF, seien an der Einleitstelle die Nachweisgrenzen für die betreffenden Stoffe überschritten worden.