Die gemessenen Konzentrationen liegen den Angaben zufolge unterhalb der Schwellenwerte und führten daher nicht zu einer nachteiligen Beurteilung eines Grundwasserkörpers.
Bei der aktuellen Fortschreibung der Bestandsaufnahme konnten gegenüber der letzten Fortschreibung aus dem Jahr 2009 die Grundwasserkörper im Bereich des Pfälzer Westrichs von „chemisch schlecht“ nach „chemisch gut“ neu eingestuft werden, erklärte Umweltministerin Ulrike Höfken in der Antwort. Als „chemisch schlecht“ sei ein Grundwasserkörper dann einzustufen, wenn der für die relevanten Stoffe ermittelte Flächenanteil mehr als ein Fünftel eines Grundwasserkörpers beträgt.
Zur Frage, welche Konsequenzen und Auswirkungen so genannte rote Grundwasserkörper im Rahmen der Düngeverordnung auf Landwirtschaft und Weinbau haben, erläutert das Ministerium, dass den Bundesländern im Rahmen der Düngeverordnung (DüV) die Befugnis übertragen wird, abweichende bzw. verschärfende Vorschriften in Regionen oder Teilgebieten mit Grundwasserkörpern mit mehr als 50 mg/l Nitrat oder mit mehr als 37,5 mg/l Nitrat mit ansteigender Tendenz zu erlassen. Diese „roten Grundwasserkörper“ liegen der Antwort zufolge in Rheinland-Pfalz insgesamt unter circa 40 Prozent der landwirtschaftlichen Nutzfläche. Rund 80 Prozent der Rebflächen in Rheinland-Pfalz liegen über solchen roten Grundwasserkörpern, heißt es in der Antwort.
Betriebe, die außerhalb von „Risikogebieten“ wirtschaften, könnten dagegen mit einigen Erleichterungen agieren. Die Auswahl der Maßnahmen werde in Abstimmung mit den landwirtschaftlichen Verbänden, der Wasserwirtschaft und der Landwirtschaft vorgenommen werden. Die Landesregierungen können in diesen Gebieten mindestens drei Anforderungen aus dem in § 13 DüV aufgelisteten Maßnahmenkatalog – darunter das Verbot des Aufbringens phosphathaltiger Düngemittel oder das unverzügliche Einarbeiten von Düngemittel - vorschreiben.
Zur Frage, welchen Zeitraum die zur Bewertung der Grundwasserkörper herangezogenen Messungen insgesamt abdecken, heißt es in der Antwort, dass in Rheinland-Pfalz die Messdaten einzelner der 275 qualitativen WRRL-Grundwassermessstellen bis zum Jahr 1981 zurück reichen. Die der aktuellen Fortschreibung der Bestandsaufnahme zum Dezember 2013 bzw. dem Bewirtschaftungsplan 2016 bis 2021 zugrunde liegenden Messungen deckten den Zeitraum 2007 bis 2012 ab.