Siegesmund sieht Verbesserungsbedarf bei Änderung der EU-Trinkwasserrichtlinie


Es seien Änderungen in der EU-Regelung nötig, zum Beispiel bei der Kontrolle von Sulfat und Aluminium, sagte sie am vergangenen Freitag im Bundesrat. Das Plenum der Länderkammer verabschiedete eine Stellungnahme zum Vorschlag des Europäischen Parlaments und des Rats zur Neufassung der Richtlinie (Drucksache 32/18).


Ein hohes einheitliches Schutzniveau des Trinkwassers sei wichtig und unerlässlich für alle Bürgerinnen und Bürger in Europa, unterstrich die Ministerin. Die Thüringer Landesregierung begrüße das Bestreben der Kommission ausdrücklich, den Zugang zu qualitativ hochwertigem Trinkwasser in allen EU-Mitgliedstaaten sicherzustellen. Begrüßenswert sei ebenso das Ziel der Kommission, den Verbrauch von Flaschenwasser zu reduzieren. Das bedeute weniger Plastikmüll und sei ein wichtiger Beitrag zu Umweltschutz und Ressourceneffizienz. Zustimmung der Thüringer Landesregierung finde auch der ganzheitliche Ansatz für das Risikomanagement, denn dieser diene dem Erhalt und der Wettbewerbsfähigkeit der EU im Wassersektor und erleichtere den Zugang zu Trinkwasserinformationen.


Wichtigster Kritikpunkt aus Thüringer Sicht sei jedoch, dass die Qualitätsparameter für Sulfat und Aluminium künftig herausfallen sollen, sagte Siegesmund. Hier sei die EU-Kommission der Auffassung, dass diese keine gesundheitsbezogenen Daten liefern würden. „Diese Einschätzung teilen wir ausdrücklich nicht“, betonte die Ministerin. Hohe Sulfatwerte seien gesundheitsschädlich, da sie zu Durchfallerkrankungen führen können. Hohe Aluminiumwerte seien ebenfalls gesundheitsschädlich. Aluminium gelange durch Sauren Regen in den Boden und ins Grundwasser. Hier fordere Thüringen die Bundesregierung auf, bei der Umsetzung der Trinkwasserrichtlinie in nationales Recht gegebenenfalls von der Option Gebrauch zu machen, Aluminium und Sulfat als Parameter für den Schutz der menschlichen Gesundheit festzuschreiben.


In dem Richtlinienvorschlag entfallen auch weitere wichtige Parameter, die bislang als Indikator die Trinkwasserqualität sicherstellten, kritisierte Siegesmund im Bundesrat. Dies sei abzulehnen, betonte sie. Die Indikatorparameter seien für die Qualität und Akzeptanz der Trinkwasserqualität von erheblicher Bedeutung. „Die Werte für gelösten organisch gebundenen Kohlenstoff, der pH-Wert sowie die Werte für Eisen, Mangan und Chlorid müssen weiter erhoben werden“, forderte sie. Diese Informationen seien für die Verbraucher wichtig, um die Trinkwasserqualität beurteilen zu können. Besonders unverständlich sei, dass die EU-Kommission die Akzeptanzgrößen Geruch und Geschmack künftig nicht mehr feststellen wolle. Das sei nicht vermittelbar.


„Wir wollen zudem, dass alle Gefahren für die Trinkwasserqualität innerhalb eines Einzugsgebiets ermittelt werden können“, sagte Siegesmund. Hierzu zählen etwa die Verwendung von Chemikalien wie Dünger oder Pflanzenschutzmittel, das Vorhandensein von Altlasten- und Bergbaugeländen oder auch das Auftreten von klimatischen Schwankungen wie Starkregenereignisse. Auch sollte es eine bessere Verzahnung mit der Wasserrahmenrichtlinie geben. „Solange die Regelungen nicht aufeinander abgestimmt sind, wird der spätere Vollzug in den Ländern erschwert“, warnte die Ministerin. Die Bundesregierung solle sich deshalb für nachvollziehbare Regelungen einsetzen und die Bedenken der Länder in den weiteren Beratungen berücksichtigen. „Ziel unserer Bemühungen muss es sein, dass unser Leitungswasser auch in Zukunft gesund, preisgünstig und umweltfreundlich bleibt.“