In wenigen Gebieten hätten örtliche Wasserversorger die Nutzung des Trinkwassers mit Blick auf die anhaltende Hitzeperiode beschränkt; so sei es vereinzelt anderem untersagt worden, Gärten zu bewässern oder Pools neu zu befüllen. „Die Wasserversorger machen in solchen Fällen ihren Job richtig und handeln in diesen Fällen nachvollziehbar nach der Faustregel: Erst Mensch (und Tier), dann der Rasen“, so der VKU. Trinkwasser sollte zuerst Mensch und Tier als Lebensmittel bzw. Nahrung dienen.
Deutschland sei ein wasserreiches Land. Von den circa 188 Milliarden Kubikmetern der Wassermengen an Grund- und Oberflächenwasser, die potenziell genutzt werden könnten, nutze die öffentliche Trinkwasserversorgung weniger als drei Prozent. Wasservorkommen seien jedoch ebenso wie die Wassernachfrage regional unterschiedlich. Die Trinkwasserversorgung laufe größtenteils reibungslos. Der Grund dafür seien die Niederschläge des vergangenen Jahres und die Grundwasservorkommen in Deutschland. Ob es in einem einzelnen Sommer mehr oder weniger regnet, habe auf diese Wasservorkommen keinen großen Einfluss. Das Grundwasser speichere die Niederschläge, Talsperren und Tiefbrunnen seien damit bis in die Sommermonate hinein versorgt.
Vereinzelt könne es im gesamten Bundesgebiet dazu kommen, dass die örtliche Kapazität der Trinkwasseraufbereitungsanlagen oder Transportsystems nicht immer vollständig für die stark angestiegene Wassernachfrage ausreicht. Wenn bei einer Hitzewelle viele Menschen ungewöhnlich viel Wasser entnehmen, könne beispielsweise der Druck im Transportsystem sinken. Das sei vor allem dann der Fall, wenn der Wasserverbrauch schlagartig ansteigt, beispielsweise abends, wenn viele Gärten oder Rasenflächen zeitgleich bewässert werden.