In einem Schreiben an die Mitglieder des Europäischen Parlaments (EP) aus Deutschland bittet der Verband die Parlamentarier um Unterstützung für seine Anliegen. Laut AöW wird sich das Europaparlament am 10. Dezember 2018 mit dem Jefta-Abkommen befassen und voraussichtlich am folgenden Tag darüber abstimmen.
In dem vom Umweltausschuss beschlossenen Bericht, der nun dem EP-Plenum zur Abstimmung vorliege, würden die Anliegen der öffentlichen Wasserwirtschaft vernachlässigt, obwohl ihr Schutz in den EU-Verträgen als kommunale Daseinsvorsorge fest verankert sei, schreibt die AöW an die Abgeordneten. Der Verband fordert einen Sonderartikel zu Wasser, wonach Wasser und seine Nutzung vom EU-Japan-Abkommen insgesamt ausgenommen ist und in dem klargestellt wird, dass Wasser keine übliche Handelsware ist.
Zudem müsse es im Anhang II eine Positivliste geben, in der die Trinkwasserversorgung und Abwasserentsorgung nicht genannt sind. Soweit eine Positivliste nicht angewendet werden soll, sollte es einen korrigierten Vorbehalt für den Bereich Abwasser geben. Eine weitere Forderung der AöW ist die ausdrückliche Anerkennung des EU-Vorsorgeprinzips für die Bereiche Umwelt-, Gesundheits- und Verbraucherschutz im EU-Japan-Abkommen. Darüber hinaus sollte im Vergabekapitel klargestellt werden, dass die kommunalen Handlungsmöglichkeiten für öffentliche Unternehmen im Wasserbereich entsprechend dem EU-Vergaberechtsregime ausdrücklich – auch für die Zukunft – abgesichert sind.