VKU warnt vor Wettbewerbsverzerrungen bei der Daseinsvorsorge durch PSI-Richtlinie


Aktuell starten die informellen Trilog-Verhandlungen zur PSI-Richtlinie in Straßburg, bei dem das EU-Parlament und der Ministerrat über die Richtlinie beraten. Erstmals sind im Entwurf explizit öffentliche Unternehmen adressiert, zu denen auch kommunale Unternehmen mit ihren Leistungen der Daseinsvorsorge gehören, erklärte der VKU. Kritisch sieht der Verband vor allem die im Entwurf der EU-Kommission enthaltende Verpflichtungen der öffentlichen Unternehmen zur Datenweitergabe. Diese Pflichten würden hier erweitert und verschärft, dadurch drohe eine Wettbewerbsverzerrung.


Reiche: „Entwurf schießt eindeutig über das Ziel hinaus.“


„Bei allem Verständnis für das nachvollziehbare Anliegen, Rechtssicherheit zu schaffen und Chancen zu eröffnen: Der aktuelle Entwurf schießt eindeutig über das Ziel hinaus. Müssen nur öffentliche Unternehmen ihre Daten veröffentlichen und weitergeben, werden sie im Wettbewerb mit privaten Unternehmen strukturell und unwiederbringlich benachteiligt. Das ist, als würden Sie bei einem Marathon antreten und der Schiedsrichter gibt ihren Gegnern 20 Kilometer Vorsprung. Wir brauchen keine Ausnahmen, sondern ein Level-Playing-Field: einen Rechtsrahmen, der gleiche Spielregeln für alle Marktakteure definiert und so fairen und transparenten Wettbewerb schafft“, erklärte VKU-Hauptgeschäftsführerin Katherina Reiche.


Der VKU kritisiert eigenen Angaben zufolge insbesondere, dass die EU-Kommission dazu ermächtigt werden soll, öffentlichen Unternehmen vorzuschreiben, ihre Daten in Echtzeit öffentlich zugänglich zu machen („high value data sets“). Bisher habe die EU-Kommission dazu keine Befugnis. Der Entwurf berücksichtig laut VKU nicht, dass es große Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten in ihrem Verständnis und ihrer Organisation von Daseinsvorsorge gibt. Dazu zähle auch die Versorgung mit Wasser, Strom und Wärme, schnellem Internet sowie die Abfallentsorgung. Entsprechend könne es keine klare und einheitliche Definition der Daten geben, die den unterschiedlichen Situationen in den Ländern gerecht wird.


Mitgliedsstaaten sollten selbst darüber entscheiden können, welche Daten veröffentlicht werden


Der Verband hat sich aus diesen Gründen dazu ausgesprochen das Subsidiaritätsprinzip weiter anzuwenden. Jeder Mitgliedstaat sollte für sich entscheiden können, ob und welche Daten öffentlich zur Verfügung gestellt werden. „Unsere Unternehmen versorgen Wirtschaft und Bürger mit grundlegenden Leistungen: jederzeit und überall, ob in der Stadt oder auf dem Land. Dabei entstehen Daten mit denen wir die Daseinsvorsorge verbessern und Lebensqualität vor Ort erhöhen können. Statt digitaler Disruption à la Silicon Valley durch Datenkraken und -konzerne wollen kommunale Unternehmen die Daten nutzen, um den digitalen Wandel vor Ort zum Wohle aller zu gestalten“, so Reiche.


Bei der PSI-Richtlinie hatte der Industrie- und Wirtschaftsausschuss (ITRE) im Mai 2018 den in der Vergangenheit immer zuständigen, federführenden Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz (IMCO) abgelöst. Der nun federführende ITRE-Ausschuss hat am 3. Dezember 2018 das Verhandlungsmandat für das EU-Parlament, ohne Abstimmung im Plenum, übernommen, so der VKU zum Hintergrund der Richlinien-Findung. Ein Abschluss des Verfahrens wird Anfang 2019 erwartet.