Die Fracking-Methode ist mit zahlreichen negativen Auswirkungen und Risiken für Mensch und Umwelt verbunden, gibt die Fraktion zur Begründung an. So könnten Studien des Umweltbundesamts (UBA) und der nordrhein-westfälischen Landesregierung die Gefährdung der oberflächennahen Wasservorkommen durch Fracking nicht sicher ausschließen. Risiken und negative Auswirkungen seien insbesondere die Verunreinigung des Grund- und Trinkwassers durch Frack-Flüssigkeiten, Methan oder Lagerstättenwasser, die ungeklärte Entsorgung des bei der Förderung anfallenden Rückflusses und der Anfall an Bohrschlamm. Auch könnte es zu unkontrollierbaren und klimabelastenden Methan-Austritten, Erdbeben und Gesundheitsbelastungen kommen.
Die Fraktion vertritt die Ansicht, dass Fracking lediglich einen betriebswirtschaftlichen und keinen volkswirtschaftlichen Nutzen bringe. Das durch Fracking in Deutschland geförderte Gas würde lediglich einen Anteil von etwa zwei Prozent am Energieverbrauch Deutschlands decken. Dies könnte schnell durch einen forcierten Ausbau der erneuerbaren Energien aufgefangen werden, heißt es in dem Antrag.
Der von der Linksfraktion geforderte Gesetzentwurf zum Fracking-Verbot sollte Unternehmen, denen eine Aufsuchungserlaubnis für Gas- oder Öl-Vorkommen erteilt wurde, zusätzlich verpflichten, innerhalb von sechs Monaten einen Nachweis zu erbringen, dass eine Förderung ohne Fracking oder vergleichbar gefährliche Techniken möglich ist, geht aus dem Antrag weiter hervor. Wenn ein solcher Nachweis nicht oder nicht hinreichend erfolge, sollte die Aufsuchungserlaubnis widerrufen werden. Außerdem sollten die Unternehmen ihre bisherigen Frack-Vorgänge in Deutschland inklusive der eingesetzten Stoffe, deren Identität, der toxikologischen Bewertung und der eingesetzten Mengen in einem öffentlichen Stoffregister offenlegen.
Weiter hält es die Fraktion für erforderlich, dass der Gesetzentwurf Regelungen für eine umweltgerechte Entsorgung des Lagerstättenwassers und des Rückflusses aus den bereits durchgeführten Fracking-Bohrungen sicherstellt und die Verpressung in Disposalbohrungen ohne Ausnahmen untersagt. Zudem soll das Fracking in die Anlage 1 der Espoo-Konvention aufgenommen werden. Die Bundesregierung sollte hierfür die Initiative zu ergreifen, um grenzüberschreitende Umweltverträglichkeitsprüfungen bei Fördermaßnahmen mit Fracking in Grenznähe sicherzustellen, so die Linksfraktion.