Das hat eine Umfrage der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz zur Elementarschadensklausel in der Wohngebäudeversicherung vom Herbst 2017 ergeben. Nur drei von 52 angeschriebenen Versicherern, die in Rheinland-Pfalz Gebäudeversicherungen anbieten, hätten diese Klausel, teilte die Verbraucherzentrale mit. Die Untersuchung wurde vom rheinland-pfälzischen Umweltministerium beauftragt.
Mit ihrer Umfrage wollten die Verbraucherschützer überprüfen, ob es für Besitzer von Wohnhäusern einfacher geworden ist, sich gegen die Elementargewalten zu versichern. Zu befürworten sei bei Elementarschadenversicherungen das sogenannte Opt-Out-Verfahren. Dabei wird dem Kunden die Elementarschadensklausel in der Wohngebäudeversicherung im Antragsformular vorgedruckt angeboten. Sollte er diesen Schutz nicht wünschen, muss er ihn aktiv abwählen. Zu Opt-Out-Verfahren raten sowohl Verbraucherschützer als auch der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV).
Laut Umfrage gibt es in „risikofreien“ Gebieten nur vier Anbieter, die das Opt-Out-Verfahren ohne Selbstbehalt anbieten, teilte die Verbraucherzentrale weiter mit. 14 Gesellschaften würden in diesen Gebieten Verträge mit Selbstbehalt anbieten. Die Verbraucherschützer haben nach eigenen Angaben bereits in einer ersten Untersuchung im Jahr 2015 festgestellt, dass ein Selbstbehalt je nach Lage des Gebäudes bis zu 10.000 Euro betragen kann.
„Das Ergebnis ist enttäuschend“, sagt Michael Wortberg, Versicherungsreferent der Verbraucherzentrale. 22 der befragten 52 Gesellschaften hätten entweder gar nicht erst geantwortet, eine Antwort ausdrücklich verweigert oder unverständliche Antworten abgegeben. Die Verbraucherzentrale gehe davon aus, dass diese Gesellschaften überhaupt kein Interesse daran haben, ihren Versicherten Elementarschutz zu gewähren. „Dabei behauptet der GDV immer, dass mehr als 98 Prozent aller Wohngebäude in Deutschland problemlos versicherbar seien“, sagte er.
„Die Versicherungssituation im Bereich Starkregen und Hochwasser hat sich in unseren Augen überhaupt nicht verbessert“, kritisierte Wortberg, „und das, obwohl alle Seiten immer wieder übereinstimmend feststellen, dass die Schäden insbesondere durch Starkregen permanent steigen.“ Das System mit bezahlbaren Prämien für alle Hausbesitzer könne nur dann funktionieren, wenn es eine Pflichtversicherung gäbe, durch die die Kosten solidarisch verteilt würden.