Die Auswertung der Daten aus der ersten Beobachtungsliste aus dem vergangenen Jahr hat den Angaben zufolge gezeigt, dass mit der Beobachtungliste sehr zielgerichtet EU-weit Daten zu Konzentrationen von bisher selten in den Gewässern der EU überwachten Stoffen ermittelt werden könnten. Auf der ersten Liste fanden sich die hormonell wirksamen Chemikalien 17-alpha-Ethinylöstradiol (EE2), 17-beta-Östradiol (E2) und Östron (E1), die Pflanzenschutzmittel Methiocarb und Neonicotinoide sowie bestimmte Antibiotika.
Diese Stoffe finden sich auch auf der zweiten Beobachtungsliste. Für die Pflanzenschutzmittel Triallat und Oxadiazon, das in Verbraucherprodukten eingesetzte Antioxidans 2,6-Ditert-butyl-4-methylphenol, den in Sonnencremes eingesetzten UV-Filter 2-Ethylhexyl-4-methoxycinnamat und das Schmerzmittel Diclofenac lägen nun ausreichend Überwachungsdaten für das Priorisierungsverfahren der WRRL vor, so dass sie durch das Insektizid Metaflumizon sowie die Antibiotika Amoxicillin und Ciprofloxacin ersetzt worden sind.
Die Beobachtungsliste definiert dem UBA zufolge ein EU-weites Messprogramm für Stoffe in der aquatischen Umwelt, für die keine ausreichenden Daten aus der Gewässerüberwachung vorliegen. Ausgewählt würden Stoffe, die in mehreren EU-Mitgliedstaaten verwendet werden, in die Gewässer gelangen können und für die es Probleme bei der Überwachung gibt, z.B. weil die Bestimmungsgrenzen sehr niedrig sind. Die Beobachtungsliste enthält maximal 14 Stoffe oder Stoffgruppen zusammen mit Angaben zur Überwachungsmatrix (z.B. Wasser oder Sediment), zu Analysemethoden und Nachweisgrenzen, erläutert dir Behörde. Die Liste muss alle zwei Jahre aktualisiert werden. Ein Stoff darf maximal 4 Jahre auf der Liste verbleiben. o
Die Beobachtungsliste wurde mit dem Durchführungsbeschluss (EU) 2018/840 der Kommission aktualisiert und ist zu finden unter www. https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=CELEX%3A32018D0840.