Mit der neuen Landesdüngeverordnung werden die bundesrechtlichen Vorgaben konkretisiert, indem spezielle Regelungen für den Umgang mit Düngemitteln in bestimmten Gebieten bei der landwirtschaftlichen Flächenbewirtschaftung erlassen werden, die über die allgemeinen Vorgaben hinausgehen. Die so genannte Nitrat-Kulisse umfasst in Schleswig-Holstein rund 51 Prozent der Landesfläche, die Phosphat-Kulisse rund 13 Prozent.
In der Nitratkulisse bestehen für die landwirtschaftlichen Betriebe eine Untersuchungspflicht hinsichtlich der Nährstoffgehalte bei Wirtschaftsdüngern und Gärrückständen, eine Einarbeitungsverpflichtung bei den genannten Düngemitteln von einer Stunde auf unbestelltem Ackerland sowie eine Verlängerung der Sperrfrist für stickstoffhaltige Düngemittel auf Grünland. Eine Verlängerung der Lagerkapazität von sechs auf sieben Monate, wie sie die Naturschutzverbände angeregt haben, sei verworfen worden, da nach Auffassung des Ministeriums eine „Sogwirkung für höhere Tierbestände“ entstehen würde.
In der Phosphatkulisse gilt ebenfalls die Untersuchungspflicht für Wirtschaftsdünger und Gärrückstände sowie eine Beschränkung der Phosphatdüngung auf hoch versorgten Böden. Zudem ist zusätzlich eine Sperrzeit für die Ausbringung phosphathaltiger Düngemittel eingeführt worden.