Rheinland-Pfalz: Über 3,5 Millionen Euro an Fördergeldern für Unwettergeschädigte


„Als erstes werden wir Nothilfemittel für besondere Härtefälle ausgeben. Wir lassen die Betroffenen in dieser schwierigen Situation nicht alleine. Innerhalb von Minuten haben einige Anwohner durch die schweren Unwetter Hab und Gut verloren und stehen vor den Trümmern ihrer Existenz. Die Landesregierung unterstützt finanziell, wo Hilfe dringend benötigt wird“, sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD). „So werden wir Landkreisen und kreisfreien Städten, die seit dem 27. Mai von den schweren Unwettern besonders betroffen sind, Nothilfemittel von bis zu 25.000 Euro zur Verfügung stellen. Die kommunalen Vertreter können vor Ort am besten beurteilen, wer durch das Unwetter am schlimmsten betroffen ist und wo die Not am größten ist und benennen uns die Hilfsempfänger. Wichtig ist mir, dass wir schnell und effektiv helfen können“, so Dreyer. Die Soforthilfe von bis zu 1.500 Euro sei für besondere Härtefälle vorgesehen.


„Wir sehen auch die Schäden, die bleiben. Deswegen werden wir außerdem bei bedürftigen Privatpersonen finanziell unterstützen, wenn sie die gravierenden Unwetter-Schäden aus eigener Kraft nicht beheben können“, sagte Innenminister Roger Lewentz (SPD). Hilfe vom Land gebe es, wenn bei diesen Personen nach Abzug aller Versicherungsleistungen oder anderweitiger finanzieller Hilfe von dritter Seite ein festgestellter Schaden von mehr als 5000 Euro verbleibe. Das Land übernehme dann bis zu einem Schadensbetrag von 50.000 Euro 50 Prozent der verbleibenden Summe.


Auch Gelder für Betroffene ohne Elementarschadenversicherung


Da die Unwetter und Hochwasser nicht mehr nur Wohngebiete an Flüssen treffen, könne jeder getroffen werden. Jedoch haben viele Rheinland-Pfälzer den Angaben zufolge noch keine Elementarschadenversicherung. „Deswegen hat der Ministerrat beschlossen, dass wir eine Finanzhilfe an bedürftige Privatgeschädigte auch dann gewähren, wenn der Schaden versicherbar gewesen wäre. In diesen Fällen wird aber die Unterstützung auf 20 Prozent der ansonsten möglichen Leistung begrenzt. Die Gewährung dieser Unterstützung setzt allerdings den Nachweis des Abschlusses einer Elementarschadensversicherung für die Zukunft oder den Nachweis der Nichtversicherbarkeit voraus“, erklärte Lewentz.


Damit setze die Landesregierung einen Anreiz, eine Elementarschadenversicherung in Zukunft abzuschließen. Kommunen können Mittel aus dem Hilfspaket erhalten – auch wenn sie gegen diese Schäden nicht versichert sind. Hier besteht laut Innenminister grundsätzlich die Möglichkeit, im Rahmen der vorhandenen Förderprogramme des Landes den Kommunen Zuweisungen zu den Kosten der Beseitigung von Schäden an kommunalen Infrastruktureinrichtungen zu gewähren.