Deshalb sei anzunehmen, dass unbehandeltes Abwasser in die Mosel gelangt ist. Durch Einleitung von unbehandeltem Abwasser komme es in den betroffenen Gewässerabschnitten vorübergehend zu einer vermeidbaren Gewässerbelastung, die insbesondere bei ansteigenden Gewässertemperaturen vermieden werden sollte, so die SGD Nord. Nun werde im Zuge eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens eine Anhörung durchgeführt, um die illegale Einleitung zu ahnden.
Auf Fahrgastschiffen fielen insbesondere häusliche Abwässer und Hausmüll an. Für die häuslichen Abwässer, die auf Fahrgastschiffen anfallen, sieht das Abfallübereinkommen zwischen Deutschland, Belgien, der Französischen Republik, dem Großherzogtum Luxemburg, dem Königreich der Niederlande und der Schweizerischen Eidgenossenschaft Sonderregelungen vor, erläuterte die Behörde. Bereits seit dem 1. Januar 2012 sei für Fahrgastschiffe, die zur Beförderung von mehr als 50 Fahrgästen zugelassen sind, die Entsorgung in die Oberflächengewässer untersagt. Die Kontrollen sollen im Interesse des Umweltschutzes zeigen, ob alle Fahrgastschiffe der erforderlichen Umrüstung auch tatsächlich nachgekommen sind.