„Statt einer getarnten Überarbeitung braucht es mehr Geld, mehr Personal und den politischen Willen, die praktische Umsetzung vor Ort bis 2027 angemessen durchzusetzen und auf Verstöße etwa durch Industrie oder Landwirtschaft zu reagieren“, teilte das Bündnis, dem die Umweltverbände BUND, DNR, NABU, Grüne Liga und WWF angehören am Donnerstag vergangener Woche mit. Für alle Gewässer muss wasserkörperbezogen festgelegt werden, welche Maßnahmen, zu welchem Zeitpunkt und von welchem Träger umzusetzen sind, damit Ziele tatsächlich erreicht werden.
Achtzehn Jahre nach ihrem Inkrafttreten unterzieht die EU ihre Wasserpolitik einem sogenannten „Fitness-Check“. Die Überprüfung soll zeigen, ob die Ziele des Gewässerschutzes durch die geltende Gesetzgebung erreicht werden können. Mit ihren ambitionierten Umweltzielen und dem wegweisenden Ansatz des grenzüberschreitenden Flussgebietsmanagements gelte die WRRL weltweit als Modell einer modernen und zukunftsweisenden Umwelt-richtlinie, so die Verbände. Die Umsetzung der Richtlinie werde in Deutschland von den zuständigen Verwaltungen teils mit großem Engagement begleitet. Auf übergeordneter politischer Ebene fehle aber der Wille, die notwendigen Prioritäten zu und wirksame Maßnahmen auch in anderen Politikfeldern umzusetzen. Als Querschnittsaufgabe müssten Gewässerschutz und nachhaltige Wassernutzung insbesondere in den Bereichen Landwirtschaft, Industrie, Energie, Verkehr und Bau endlich verbindlich integriert und priorisiert werden, fordert das Bündnis.
Den Zielen der WRRL, denen Priorität einzuräumen sei, müssten als zwingend zu beachtende Vorgaben in die Politikbereiche Landwirtschaft, Industrie, Energie, Bergbau, Verkehr und Bau integriert werden und dort zu den notwendigen Änderungen führen. Denn eine Hauptursache der bisherigen Zielverfehlung sei die mangelnde Integration der Gewässerschutzziele in andere Politikbereiche. Das „Prinzip der Freiwilligkeit“ zur Umsetzung von Maßnahmen reicht nach Auffassung der Verbände nicht aus, um die Umsetzung von Maßnahmen in den Bewirtschaftungsplänen sicherzustellen. Vor allem in der Landwirtschaft bedarf es wesentlich größerer Anstrengungen, um zur Zielerreichung beizutragen. Auch müssten ausreichende finanzielle und personelle Ressourcen bereitgestellt werden, damit die Wasserwirtschaftsverwaltungen die ihnen übertragenen Aufgaben erfüllen können.
Die europäische und nationale Agrarpolitik sei so zu reformieren, dass sie die Umweltziele der WRRL unterstützt. Dafür müssten die Agrarzahlungen verbindlich an den Zielen der WRRL aus-gerichtet werden und dürfen diese nicht wie bisher konterkarieren. Angesichts des aus ihrer Sicht zu vernachlässigenden Nutzens von Kleinwasserkraftanlagen sollte kein Bau neuer Anlagen mehr erfolgen und ein Rückbauprogramm für bestehende Anlagen gestartet werden.
Des Weiteren fordert das Bündnis, dass das Verursacherprinzip konsequent anzuwenden sei und das Verschlechterungsverbot streng ausgelegt werden müsse. Die Genehmigung von Ausnahmen nach Artikel 4 Absatz 7 vom Verschlechterungsverbot und der Verbesserungspflicht müssten die Ausnahme bleiben und dürften nicht die Regel sein. Das „übergeordnete öffentliche Interesse“ könne nur in absoluten Ausnahmefällen vorliegen und eine genaue Nutzenabwägung müsse durchgeführt werden. Aktivitäten, die zu einem Verstoß gegen das Verschlechterungsverbot oder die Verbesserungspflicht führen, müssten auch geahndet werden – dazu zählen dem Bündnis zufolge Verschlechterungen durch diffuse Verschmutzungen, z.B. aus der Landwirtschaft und Industrie. Wie in der Richtlinie vorgesehen, müssen alle Ausnahmen alle sechs Jahre überprüft werden. Dazu gehört auch eine Überprüfung der Ausweisung als „erheblich veränderter Wasserkörper“.
Zudem halten es die Verbände aber auch für erforderlich, Erfolge besser zu kommunizieren und die Öffentlichkeitsbeteiligung zu stärken. Um Umwelt- und Naturschutzorganisationen eine qualifizierte Beteiligung zu ermöglichen, sollte eine finanzielle Unterstützung bereitgestellt werden.