BMU: Bis 2027 werden viele Wasserkörper den guten Zustand gemäß WRRL verfehlen


Faktisch wäre dies ein Verstoß gegen die Vorgaben der WRRL. Die Europäische Kommission dürfte aber kaum Vertragsverletzungsverfahren gegen die 27 EU-Mitgliedstaaten anstrengen. Allerdings seien Ausnahmen über das Jahr 2027 hinaus nicht möglich.


Die WWRL hat sich seit ihrem Inkrafttreten vor 17 Jahren bewährt, resümierte die BMU-Referatsleiterin die bisherige Entwicklung. Der Fokus auf Gewässerökologie sei neu gewesen und weiterhin herausfordernd. Gleiches gelte für die ganzheitlich zu betrachtenden Flussgebietseinheiten. Gut funktioniert habe jedoch die Einbindung der Öffentlichkeit. Zudem bringe die Richtlinie neue effiziente Arbeitsstrukturen auf nationaler und internationaler Ebene. Jekel wies darauf hin, dass der zweite Bewirtschaftungszyklus noch bis 2021 laufe. Seit dem ersten Bewirtschaftungszyklus von 2009 bis 2015 seien Fortschritte erkennbar, die aber nicht ausreichend seien. „Dass wir innerhalb von sechs Jahre einen Riesensprung geschafft haben, kann man nicht gerade behaupten“, sagte sie.


Als Grund für die langsamen Fortschritte nannte Jekel unter anderem das „One out all out“-Prinzip. Dadurch, dass hierbei immer die schlechteste Komponente den gesamten Zustand bestimmt, seien Fortschritte bei einzelnen Komponenten oder einzelnen Stoffen zu wenig sichtbar. Das sei ein großes Problem. Außerdem gebe es oft mehrere Belastungen pro Wasserkörper. Insbesondere bei der Gewässerbiologie bräuchten die Maßnahmen Zeit, bis sie wirken. Zum chemischen Zustand sagte Jekel, dass hier die WRRL dynamisch sei. So gebe es zwischen dem ersten und dem zweiten Bewirtschaftungszyklus zwölf neue prioritäre Stoffe und strengere Vorgaben für existierende prioritäre Stoffe. Ohne ubiquitäre Stoffe wären allerdings 84 Prozent der Oberflächenwasserkörper in einem guten Zustand. Als weiteren Hemmschuh nannte Jekel fehlende Flächen zur Umsetzung von ökologischen Maßnahmen, rechtliche Hindernisse sowie unzureichende finanzielle und personelle Ressourcen.


Dennoch seien bis zum Ende des zweiten Zyklus und im dritten Zyklus von 2021 bis 2027 weitere Fortschritte zu erwarten. Jekel machte deutlich, dass die WRRL nach dem 22. Dezember 2027 weiter gelte. Somit seien nach 2027 weiterhin alle sechs Jahr Programme und Pläne zu erstellen. Für die Zeit nach 2027 gebe es aber keine Ziele mit Fristsetzung mehr. „Wir meinen deswegen, dass es eine Fortschreibung der Richtlinie braucht“, sagte sie. Notwendig seien neue Zielerreichungshorizonte, die Umsetzung von Erfahrungen aus den ersten drei Bewirtschaftungszyklen sowie die Berücksichtigung neuer Schadstoffe und neuer Analysemethoden. Auch gehören ihrer Ansicht nach die Auswirkungen des Klimawandels in die WRRL.