Wie in großen Teilen Deutschlands seien die Nitratwerte im Grundwasser auch in Teilen Hessens zu hoch. Nitrat gelange vor allem durch Stickstoffüberschüsse aus Wirtschaftsdüngern und Mineraldüngern auf landwirtschaftlichen Nutzflächen in das Grundwasser. Deswegen werde die Beratung künftig ihre Düngeempfehlungen unter anderem noch stärker an den angebauten Kulturen und den geografischen und klimatischen Standortfaktoren ausrichten und so gemeinsam mit den Landwirten eine Reduzierung von Stickstoff- und Phosphorüberschüssen erarbeiten, sagte die Ministerin.
Das neue Beratungskonzept enthalte konkrete und für die Praxis einfach umzusetzende Empfehlungen. Zwischen- oder Winterbegrünung, Blüh- oder Gewässerrandstreifen und eine streng am Bedarf ausgerichtete Stickstoffdüngung beispielsweise nutzten sowohl dem Gewässerschutz als auch der Einkommenssicherung der Landwirtschaft.
Flankiert werde die Beratung nun auch durch Elemente der novellierten Düngeverordnung und der Bildung von Wasserschutzgebietskooperationen zwischen Wasserversorgern und Landwirten. „Außerdem werden wir für Gebiete in denen das Grundwasser besonders stark belastet ist weitergehende Anforderungen zum Gewässerschutz verbindlich festgelegen: Zum Beispiel müssen Landwirte dort melden, wie viel Dünger sie ausgebracht haben“, sagte Hinz. Bei den besonders betroffenen Gebieten handle es sich zum Beispiel um das Rheingau und das Hessische Ried aufgrund der lokalen Bodenbeschaffenheit und einer vergleichsweise starken landwirtschaftlichen Nutzung.
Die EG-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) schreibt als Qualitätsnorm für das Grundwasser vor, dass ab einer Nitratkonzentration von 50 Milligramm pro Liter (mg/l) bzw. bei steigenden Trends ab 37,5 mg/l über entsprechende Maßnahmen eine Trendumkehr eingeleitet werden muss, erläutert das Ministerium. Bereits seit 2011 würden in den WRRL-Maßnahmenräumen eine Intensivberatung durch Gewässerschutzberater und außerhalb der Gebiete eine Grundberatung durch den Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen (LLH) angeboten.