In dem neuen Wassergesetz wird der Schutzbereich des Gewässerrandstreifens erweitert: Bislang ist generell nur der Außenbereich im Rahmen eines zehn Meter Streifens erfasst. Mit der Novelle wird grundsätzlich auch ein fünf Meter Streifen am Gewässer im innerörtlichen Bereich einbezogen. Auf einen Vier-Meter-Bereich des Gewässerrandstreifens beziehen sich die Verbote des Pflügens – ab 2022 - und des Einsatzes und der Lagerung von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln, wobei die kleingärtnerische Nutzung ausgenommen wird.
Zudem besteht ein Vorkaufsrecht der Kommunen als den Trägern der Gewässerunterhaltung für Flächen im Gewässerrandstreifen. Das Vorkaufsrecht werde flankiert durch die Bereitstellung finanzieller Förderung des Landes für den Flächenankauf durch die Kommunen, erklärte Hinz dazu. Baugebiete dürfen im Gewässerrandstreifen nicht ausgewiesen werden. Wird jegliche landwirtschaftliche Nutzung von Ackerflächen im Gewässerrandstreifen aufgegeben, wird den Eigentümern oder anderen Nutzungsberechtigten dem Wassergesetz zufolge ab 2022 ein angemessener Geldausgleich zugestanden, der auch im Rahmen eines Förderprogramms gewährt werden kann.
Die bislang bestehende Regelung der erlaubnisfreien Wasserentnahmen aus oberirdischen Gewässern durch Hinterlieger - die an Anliegergrundstücke angrenzenden Grundstücke – wird in dem neuen Landeswassergesetz gestrichen. Sie habe sich in der Praxis nicht bewährt, insbesondere steige die Gefahr des Trockenfallens kleinerer Gewässer in den Sommermonaten, heißt es in dem jetzt beschlossenen Gesetzentwurf zur Begründung. Daneben sei es erforderlich, Einschränkungen gewässerbezogen auch für den Bereich des Eigentümer- und Anliegergebrauchs festzulegen, um Auswirkungen des Klimawandels zu begegnen.
Ergänzend zu den Änderungen im Wassergesetz hat die Landesregierung laut Hinz eine verbesserte Förderung von Renaturierungsmaßnahmen auf den Weg gebracht und die Unterstützung der Kommunen durch Gewässerberater ausgeweitet (EUWID 18.2018). „Mit den neuen Regelungen werden die Bewohner unserer Gewässer leichter Raum finden. Ufergehölze können sich entwickeln, die die Gewässer vor zu starker Erwärmung schützen“, sagte Ministerin Hinz.
Der Entwurf der Wassernovelle, der Ende vergangenen Jahres in erster Lesung in den Landtag eingebracht worden war, war seitens des Landesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft Hessen/Rheinland-Pfalz (LDEW) auf Zustimmung gestoßen (EUWID 51.2017). Der Verband hält allerdings weitere Schritte zur Verbesserung des Gewässerschutzes für erforderlich, z. B. die Einführung von Vorranggebieten für den Gewässerschutz in der Landesplanung und die verpflichtende Festsetzung und regelmäßige Aktualisierung von Wasserschutzgebieten.
Die Grünen im Wiesbadener Landtag halten die im Wassergesetz für einen wichtigen Beitrag für einen besseren Schutz der Gewässer in Hessen. Es gelte, die Menge an Dünger sowie an Insektiziden, Unkrautvernichtern und anderen Chemikalien zu verringern, die durch die Bewirtschaftung insbesondere in der Landwirtschaft in unsere Flüsse und Bäche gerate, sagte Angela Dorn, die umweltpolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion. Deshalb schreiben werde mit der Gesetzesnovelle ein stärkerer Schutz der Gewässerrandstreifen gesetzlich festgeschrieben. Da für die Grünen die Landwirtschaft eine Partnerin für die Aufgabe, die Flüsse und Bäche zu schützen, darstelle kämpfe die Fraktion dafür, dass es für Gewässerrandstreifen weitere EU-Fördermittel in der nächsten Förderperiode gibt. Damit die Städte und Gemeinden mehr Möglichkeiten haben, natürliche Bachläufe wieder herzustellen, sollten die Kommunen ein Vorkaufsrecht für Gewässerrandstreifen haben.
Demgegenüber sieht die hat die SPD-Fraktion im Hessischen Landtag in der Novelle des Wassergesetzes nicht als Weg in die Zukunft an. Die umweltpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion im Hessischen Landtag, Angelika Löber, kritisierte die aus ihrer Sicht langen Übergangsfristen bis 2022. Die Lagerung und der Einsatz von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln müsse auf dem gesamten Gewässerrandstreifen untersagt werden. Die SPD fordert zudem deshalb in Fällen von schlechtem Gewässerzustand breitere Gewässerrandstreifen sowie gezielte Fördermaßnahmen für Auen, zum Beispiel Verbundprojekte im Gewässer, am Ufer und direkt an der Aue. Entschädigungen für Landwirte seien gesetzlich zu regeln.
Für die Finanzierung dieser von der SPD geforderten zusätzlichen Maßnahmen ist Löber zufolge Löber eine Wasserabgabe eingeführt werden. Mit der Einführung einer Wasserabgabe für die industrielle und gewerbliche Wassernutzung und Wasserversorgung könnten jährlich Einnahmen in Höhe von 67,5 Millionen Euro erzielt werden, die zumindest teilweise für die Verbesserung und den Schutz der Gewässer verwendet werden könnten. „Wir müssen endlich der Einnahmeverantwortung des Landes nachkommen, wenn wir den Gewässerschutz und die Verbesserung der Gewässerqualität ernst nehmen wolle“, sagte Löber.
Den Sozialdemokraten fehlt darüber hinaus in dem Gesetzentwurf eine dezidierte Verpflichtung zur Umsetzung der europäischen Wasserpolitik, insbesondere der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL). „Ein Bekenntnis zur europäischen Wasserpolitik hätte uns allen gut zu Gesicht gestanden. Wir brauchen Geld, mehr politischen Willen und mehr Personal. Um alle Maßnahmen für den Gewässerschutz umzusetzen, werden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter benötigt“, sagte Löber.