Petitionsausschuss: Verband darf Bürgern nicht die Trinkwasserversorgung verweigern


Der Zweckverband lehnt einen Anschluss der Siedlung Schern an sein Trinkwassernetz mit der Begründung ab, dies sei aufgrund der geringen Anzahl der Haushalte und der Länge der erforderlichen Versorgungsleitung wirtschaftlich nicht vertretbar. Für den Petitionsausschuss ist die Haltung des Zweckverbands nicht nachvollziehbar.

Der Petitionsausschuss ist der Auffassung, dass dieser die Einwohner der Siedlung mit dem Problem nicht im Stich lassen darf und dafür zu sorgen hat, dass alle Haushalte im Verbandsgebiet zu vertretbaren Bedingungen sauberes Trinkwasser beziehen können, heißt es weiter. Dabei weist der Ausschuss auch auf die jährlich vom Zweckverband erwirtschafteten Gewinne hin.


Die 15 Bewohner der Ansiedlung Schern im Ortsteil Großwechsungen der Gemeinde Werther hatten sich mit der Bitte um Hilfe an den Petitionsausschuss des Thüringer Landtags gewandt, weil das Wasser, das sie aus eigenen Brunnen beziehen, in hohem Maße nitratbelastet ist und als Trinkwasser nicht verwendet werden darf, so der Landtag zum Sachverhalt. Die Betroffenen beklagen, dass der zuständige Zweckverband Wasserverband Nordhausen sich seiner Verantwortung entziehe und weder zu einem Anschluss der Siedlung an die zentrale Trinkwasserversorgung noch zu einer sonstigen akzeptablen Lösung des Problems bereit sei.

Der Petitionsausschuss unterstützt nun das Anliegen der Anwohner und sehe den Zweckverband in der Pflicht, im Rahmen der Daseinsvorsorge sicherzustellen, dass die Haushalte des Ortsteils mit gesundheitlich unbedenklichem Trinkwasser versorgt werden, so der Landtag.