Landwirte, die solche Mittel nutzen wollen, müssen auf ihren Ackerflächen einen Mindestanteil an pestizidfreien Ackerlebensräumen für Tier- und Pflanzenarten garantieren. Dieser Anwendungsvorbehalt gilt nicht nur für Glyphosat, sondern künftig für alle Pflanzenschutzmittel, die die Artenvielfalt nachweislich schädigen, so das Ministerium.
„Diese Koalition hat sich darauf verständigt, den Einsatz von Glyphosat grundsätzlich zu beenden. Der einfachste Weg, ein Verbot des Wirkstoffs auf EU-Ebene, ist bis Ende 2022 verbaut, weil der frühere Bundeslandwirtschaftsminister in Brüssel für eine erneute Genehmigung des Wirkstoffes gestimmt hat – entgegen der Abmachung der damaligen Bundesregierung. Jetzt müssen wir alle rechtlichen Hebel nutzen, die uns auf nationaler Ebene für einen Glyphosat-Ausstieg zur Verfügung stehen“, so Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD).
Naturschutzauflagen für Pflanzenschutzmittel
Auch müsse dafür gesorgt werden, dass keine anderen vielleicht noch schädlichere Pflanzenschutzmittel eingesetzt werden, wenn Glyphosat verboten ist. „Darum werden wir im Rahmen des Zulassungsverfahrens für jedes Pflanzenschutzmittel, das die Biodiversität schädigt, neue Naturschutzauflagen einfordern“, so die Ministerin.
UBA-Präsidentin Maria Krautzberger erklärte, dass solange Glyphosat in der EU zugelassen ist, es rechtlich nicht möglich sei, den Einsatz des Mittels im Rahmen des Zulassungsverfahrens ganz zu verhindern. Durch neue und wirksame Auflagen für Pflanzenschutzmittel könnten jedoch die schlimmsten Auswirkungen auf die biologische Vielfalt abgewendet werden.
Verbot von Glyphosat in Wasserschutzgebieten
Aus Sicht des BMU ist es zudem möglich und erforderlich auch Beschränkungen in die Pflanzenschutzmittel-Anwendungsverordnung aufzunehmen, die ein Verbot des Glyphosateinsatzes in ökologisch sensiblen Gebieten und in Wasserschutzgebieten vorsehen. Auch die Festlegung eines generellen Gewässerabstandes in Anlehnung an die Regelungen zu den Gewässerrandstreifen soll in die Verordnung eingebracht werden.