Eureau warnt vor höheren Wasserrechnungen durch novellierte EU-Trinkwasserrichtlinie


Der Ansatz des Umweltausschusses bringe keinen zusätzlichen Nutzen für die Gesundheit der Verbraucher, erklärte sie. Grund hierfür seien die neuen und sehr strengen PFAS-Grenzwerte, die nicht zwischen kurz- und langkettigen Verbindungen unterscheiden.


Das Plenum des Europaparlaments wird am 23. Oktober über den Vorschlag der EU-Kommission zur Änderung der Trinkwasserrichtlinie abstimmen. Die Abgeordneten hätten die Möglichkeit, den Vorschlag der Kommission zu verbessern, wenn sie sich an die wissenschaftlich fundierten WHO-Empfehlungen für chemische Parameter im Anhang des Textes halten, betonte Castell-Exner. Dies habe Berichterstatter Michel Dantin vorgeschlagen.


Eureau fordert die Mitglieder des EU-Parlaments auf, die EU-Verträge einzuhalten und das Vorsorgeprinzip, das Prinzip der Kontrolle an der Quelle und das Verursacherprinzip uneingeschränkt anzuwenden. So sollte verhindert werden, dass Chemikalien wie PFAS überhaupt in den Wasserkreislauf gelangen. Die industriellen Emissionen von PFAS sollten reduziert oder verboten werden, und die Kosten sollten von den Verursachern getragen werden.


Der Schutz der Wasserressourcen durch die Festlegung von Grenzwerten für PFAS in Flüssen, Seen und Grundwasserleitern sollte der erste Schritt sein, um die mit diesen Stoffen verbundenen Risiken zu regeln, erklärte die Eureau-Vizepräsidentin. Würden strenge Grenzwerte jedoch nur für den Wasserhahn festgelegt, dann würden „end-of-pipe“-Lösungen, wie zum Beispiel die Umkehrosmose, gegenüber Kontrollmaßnahmen an der Quelle stärker bevorzugt. Das werde sich für die Endkunden in höheren Wasserrechnungen niederschlagen. Eine Bestätigung des Votums des Umweltausschusses würde bedeuten, das Verursacherprinzip aufzugeben und das Verbraucherprinzip zu übernehmen.


„Um das Menschenrecht auf Wasser und sanitäre Einrichtungen zu verwirklichen, muss Wasser verfügbar, zugänglich, erschwinglich und sicher sein“, unterstrich Castell-Exner. Zwar führe die Richtlinie eine neue Bestimmung über den „Zugang zu Wasser“ ein. Sollte das Plenum des Europaparlaments jedoch die Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation und den Ansatz des Berichterstatters missachten, wären Erschwinglichkeit und Nachhaltigkeit der Wasserversorgung in Gefahr, warnte sie.