Nach dem Abflauen der Hitzewelle im August seien die Gegebenheiten in den Bundeswasserstraßen nicht kritisch gewesen. Dies gelte auch für die Sauerstoffgehalte, die stark von der Wassertemperatur beeinflusst werden. Die Gewässergüte und die Lebensbedingungen in den Bundeswasserstraßen seien insgesamt nicht gravierend durch das Niedrigwasser beeinträchtigt.
Das Ministerium weist darauf hin, dass der Klimawandel im Fortschrittsbericht der Deutschen Anpassungsstrategie an den Klimawandel (DAS) aus dem Jahr 2015 als Daueraufgabe der Bundesregierung erkannt und ein Berichtswesen zur DAS etabliert wurde. Im nächsten Jahr seien ein neuer Monitoring- und ein erster Evaluierungsbericht geplant. Der Monitoring-Bericht aus dem Jahr 2015 beschreibe mit Hilfe von Zeitreihen die Entwicklung der Klimafolgen über mehrere Berichtsperioden hinweg. Dadurch wird es künftig möglich sein, Veränderungen sowohl in den Klimawirkungen als auch in der Anpassung an diese Klimawirkungen abzulesen, so das BMU.
Unter anderem fänden sich in dem Monitoring-Bericht die Indikatoren Blaualgenbelastung von Badegewässern, Niedrigwasser, Wassertemperatur stehender Gewässer, Dauer der Stagnationsperiode in stehenden Gewässern, Eintreten der Frühjahrsalgenblüte in stehenden Gewässern, Vorkommen wärmeliebender Arten in Binnengewässern sowie die umgebungstemperaturbedingte Stromminderproduktion thermischer Kraftwerke.
Die Erwärmung der Gewässer geschehe durch hohe Lufttemperaturen, Wegfall der natürlichen Beschattung an den Uferrändern und durch die Einleitung von warmem Ab- und Kühlwasser, führte das Ministerium weiter aus. Natürliche und naturnahe Gewässerabschnitte könnten sich aufgrund ihrer Strukturvielfalt deutlich stabiler und damit widerstandsfähiger gegenüber Veränderungen im Wasserhaushalt erweisen als stark veränderte Gewässerbereiche. Durchlässige Gewässersohlen und funktionierende Flussauen ließen einen besseren Austausch zwischen Oberflächen- und Grundwasser zu, was wiederum die negativen Folgen von Trockenperioden „abpuffern“ könne.
Das BMU erklärte gegenüber EUWID, dass die Oberflächengewässerverordnung Orientierungswerte für Temperatur und Temperaturerhöhung beinhaltet, die den einzelnen Fischgemeinschaften und Gewässertypen zugeordnet sind. Für Maßnahmen zur Reduzierung der Wärmebelastungen seien die Länder im Hinblick auf die Umsetzung der Anforderungen aus der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) zuständig.
Im Bewirtschaftungszyklus 2016 bis 2021 der WRRL nähmen die Länder ausschließlich Maßnahmen an den Kraftwerken vor, berichtete das Ministerium. Vor allem an den großen Flüssen und Strömen seien Maßnahmen zur Verringerung oder optimierten Steuerung von Wärmeeinleitungen geplant, beispielsweise durch den Neubau von Kühlanlagen oder die Aufstellung von Wärmelastplänen. In besonders heißen Sommern seien allerdings zusätzliche Sofortmaßnahmen zur Reduzierung von Wärmeeinleitungen notwendig, betonte das BMU. Damit könnten negative Auswirkungen auf die Ökologie zwar gemildert oder verzögert werden. Bei anhaltender Hitze sei aber ein Fischsterben dadurch nicht zu verhindern.
Zum Thema Überwachungsprogramm für Gewässer teilte das BMU mit, dass mit dem „Messprogramm für hydrologische Extremereignisse an der Elbe“ sowohl bei Hochwasser als auch bei Niedrigwasser gute Erfahrungen gesammelt wurden. Ein Niedrigwasser-Monitoring werde darüber hinaus auch im Rahmen der Internationalen Kommissionen zum Schutz der Mosel und der Saar durchgeführt. Die Internationale Kommission zum Schutz des Rheins (IKSR) habe entschieden, ein Niedrigwasser-Monitoring zu beginnen. Zuständig für das Gewässer-Monitoring seien nach dem Grundgesetz die Bundesländer, die auch die Entscheidungen über Notwendigkeit, Ort und Häufigkeit der Messungen träfen.
Beim Messprogramm für hydrologische Extremereignisse an der Elbe wurde von der Flussgebietsgemeinschaft (FGG) Elbe die Vorgehensweise gewählt, bei der je nach dem spezifischen Ereignis (Hochwasser, Niedrigwasser) öfter als beim regulären Monitoring beprobt und dafür die Anzahl der Kenngrößen und der Umfang der Messstellen gegenüber dem regulären Monitoring reduziert wird, erklärte das BMU. Diese generelle Vorgehensweise sei auf weitere Flussgebiete übertragbar.