Verdi fordert Aussetzen des Gesetzgebungsverfahrens zur europäischen PSI-Richtlinie


Der Entwurf berge erhebliche Risiken für die öffentliche Daseinsvorsorge, warnte Verdi und plädierte für eine Aussetzung des Gesetzgebungsverfahrens zur Richtlinie. Stattdessen sollte es ein Moratorium und gezielte Evaluierungen zu unterschiedlichen Themenfeldern geben, schreibt die Gewerkschaft in einer Stellungnahme zum Kommissionsvorschlag.


Mit der PSI-Richtlinie soll ein gemeinsamer europäischer Datenraum geschaffen werden. Die für die Gesellschaft zentrale Frage, wie die öffentliche Daseinsvorsorge, das Gemeinwohl und die Demokratie durch die Nutzung öffentlich relevanter Daten gestärkt werden können, werde in dem Vorschlag ausgeklammert, bemängelt die Gewerkschaft. Eine mögliche Schwächung der Funktionsfähigkeit des öffentlichen Dienstes durch die PSI-Richtlinie sei bisher nicht untersucht worden. Eine solche Untersuchung wäre jedoch eine zwingende Voraussetzung für eine weitere Novellierung oder Neufassung der Richtlinie. Ebenso fehle nach wie vor ein Konzept, wie einem Sicherheit und Demokratie gefährdenden Missbrauch strukturell vorgebeugt werden kann.


Als Ziele für die Öffnung der Verwaltungen und die Nutzung der Daten der öffentlichen Verwaltung würden wirtschaftliche Effekte, partizipatorische Effekte und Möglichkeiten zur Effizienzsteigerung im öffentlichen Sektor genannt, erklärte Verdi. Diese Ziele seien bisher nicht erreicht worden. Es gebe keinen Grund zur Annahme, dass durch eine nochmals erweiterte Absenkung von Zugangs- und Verwertungsbarrieren diese Ziele merklich besser erreicht werden könnten. Die zentralen Ursachen der mangelnden Zielerreichung seien in den vorangegangenen Novellierungen nicht berücksichtigt worden, führt die Gewerkschaft zur Begründung an.


Zu den bisherigen Evaluierungen der Auswirkungen der Richtlinie schreibt Verdi, dass diese nicht auf der Handlungsebene der Verwaltungen und öffentlichen Betriebe stattgefunden hätten. Erhebungen in den betroffenen Verwaltungen und die Einbeziehung von Unternehmen sowie der Zivilgesellschaft wären jedoch für eine solide Wirkungsuntersuchung unbedingt erforderlich, um inhärenten Risiken von Schätzungen oder auch von Hearings, aggregierten Selbstauskünften der Mitgliedstaaten oder interessegeleiteten Beratungen von Consultern zu entgehen. Insbesondere müssten Auswirkungen auf die Beschäftigten in der öffentlichen Verwaltung, u.a. in Bezug auf ihre qualifikatorischen Anforderungen, ihre Stellung in den Arbeitsprozessen sowie möglichen zusätzlichen Belastungen, in diese Untersuchungen aufgenommen werden, fordert Verdi.