Bauernbund Brandenburg fordert deutlich mehr Grundwassermessstellen


Parallel dazu sollten besonders intensive Betriebe mit Tierhaltung oder Biogas über die 2017 eingeführte Stoffstrombilanz den Verbleib ihrer Nährstoffe nachweisen. Der Rest sei Verwaltungsvollzug: Risikobetriebe und Problemregionen müssten kontrolliert und wenn nötig in der Düngung konsequent eingeschränkt werden, fordert der Bauernbund Brandenburg,  der sich als Interessenvertretung der bäuerlichen Familienbetriebe sieht. Die weitaus mehr als 90 Prozent der Bauern, für die es keinen nachvollziehbaren Anreiz gebe, Nährstoffe anders zu platzieren als direkt an der Nutzpflanze, sollten nach Auffassung des Bauernbundes wieder nach den Düngeregeln von 2006 wirtschaften dürfen.


„Geplante Verschärfungen keine Lösung des Problems“


Weder die Düngeverordnung 2017 noch die geplanten Verschärfungen würden das Problem lösen, sagte Bauernbund-Präsident Marco Hintze. „Das ist wie wenn man wegen einer Handvoll Raser überall Tempo 30 vorschreibt, statt an den Unfallschwerpunkten Blitzer aufzustellen“, so Hintze Die EU-Nitratrichtlinie schreibe die flächendeckende Gültigkeit von Düngeregeln keineswegs vor; deshalb plädiere der Bauernbund für eine Differenzierung nach Betrieben und Regionen.


Seine Intervention bei Merkel begründete Hintze damit, dass bei der Diskussion um die Düngeverordnung „Fachrecht politisch missbraucht und der Berufsstand pauschal verunglimpft“ werde. „Wenn Politik und Wirklichkeit allzu weit auseinanderklaffen, ist das über die angesprochenen Themen hinaus nicht gut für unser Land und seine demokratische Kultur. Hier ist Ihre Autorität als Bundeskanzlerin gefragt.“


Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner (CDU) hatte Mitte April erklärt, in der laufenden Diskussion um die Düngeverordnung komme der Messstellenproblematik eine bedeutende Rolle zu, wobei für die Messstellen die Länder zuständig seien. Die EU-Kommission fordert von Deutschland weitere Maßnahmen zum Grundwasserschutz über die erst 2017 novellierte Düngeverordnung (DüV), wobei die Kommission der Bundesregierung momentan offenbar keine verkürzte Frist für die Anpassung der DüV setzt.