Die unteren Wasserbehörden erhalten damit einmalig und übergangsweise die Möglichkeit, den Zeitraum für die Nutzung von festgeschriebenen Wasserkontingenten von zehn auf 15 Jahre zu verlängern, teilte das Ministerium in Hannover mit. Landwirte, die bereits jetzt ihre Wasserentnahmekontingente ausgeschöpft haben, bekämen auf Antrag kurzfristig die Möglichkeit, weiter Grund- oder Oberflächenwasser für ihre Beregnungsanlagen zu nutzen.
„Wir verschaffen den landwirtschaftlichen Betrieben so etwas Luft und verbessern deren Handlungsspielraum“, sagte Umweltminister Olaf Lies (SPD). „Klar ist aber auch, dass unsere Wasserressourcen begrenzt sind und wir mit der Menge auskommen müssen, die uns insbesondere zur Sicherung der Trinkwasserversorgung zur Verfügung steht.“ Ebenso müsse eine erhebliche Absenkung der Grundwasserspiegel und damit ein entsprechender Rückgang der Mindestwasserführung in Bächen und Flüssen bis zum Trockenfallen vermieden werden, betonte er. Aufgrund des Klimawandels sei in Zukunft ein noch schonender und verantwortungsvollerer Umgang mit Wasserressourcen notwendig. Darauf müsse sich auch die Landwirtschaft einstellen.
Die Entscheidung über die Wassermengen, die ein Landwirt zur Beregnung aus dem Grund- oder Oberflächenwasser entnehmen darf, liegt laut Umweltministerium bei der jeweils zuständigen unteren Wasserbehörde. „Wir erwarten, dass die Landwirtschaft die Verlängerung für fachlich fundierte Neuanträge nutzt“, erklärte Lies. Auf dieser Basis müsse eine auf längere Sicht verbindliche Neuregelung für zukünftige Wasserentnahmen gefunden werden. Den Angaben zufolge erhält erhält ein Landwirt nach bisheriger Praxis auf Antrag eine Erlaubnis über die Entnahme, die in der Regel sowohl den einzuhaltenden zehnjährigen Entnahme-Durchschnitt als auch das jährliche Maximum festlegt. Pro Jahr dürften in der Regel 80 Liter pro Quadratmeter verwendet werden, so das Ministerium.