Rheinland-Pfalz fordert frühzeitige Länderbeteiligung bei Düngeverordnung


Der Entschließungsantrag wird nach der Vorstellung im Plenum in die Fachausschüsse für Landwirtschaft und Umwelt überwiesen, die nach Angaben der Länderkammer Ende April darüber beraten werden. Sobald die Ausschüsse ihre Empfehlungen an das Plenum abgegeben haben, entscheide der Bundesrat über den Vorschlag von Rheinland-Pfalz.


Bei den Gesprächen in Brüssel solle die Bundesregierung insbesondere das Potenzial ökologischer Betriebe berücksichtigen. Diese trügen durch geringeren Gebrauch von Nitrat- und Pflanzenschutzmitteln bereits zum Schutz von Grund- und Oberflächenwasser bei. Wichtig sei, dass sich die Änderungen in der Praxis nicht kontraproduktiv auswirkten.


20 Prozent-Reduktion zu pauschal


Die von der Bundesregierung nach den Fordrungen der Europäischen Kommission vorgeschlagene pauschalierte Reduzierung des Stickstoffdüngebedarfs um 20 Prozent in belasteten Gebieten kritisiert Rheinland-Pfalz als zu wenig differenziert - insbesondere für solche Betriebe, die bereits auf niedrigem Stickstoffniveau arbeiten und organische Dünger mit geringerer Nährstoffverfügbarkeit verwenden. Auch die geplante Verpflichtung zum Zwischenfruchtanbau bedürfe der Überprüfung. Die Begrenzung der EU-Nitratrichtlinie auf maximal 170 kg Nitrat pro Hektar und Jahr müsse sich auf den Einsatz von Dünger tierischen Ursprungs beziehen, fordert das Land.


Nach wie vor ist die Nitratbelastung im Grundwasser zu hoch, betont das Bundesland in seinem Antrag. Zur Vermeidung von Überdüngung und zur Umsetzung des EuGH-Urteils vom Juni 2018 müsse das Düngemanagement weiter verbessert werden.