Zu diesem Schluss kommt die Europäische Umweltagentur (EUA) in einer Analyse von Daten des Europäischen Schadstoff-Freisetzungs- und Verbringungsregisters (E-PRTR) und von Berichtspflichten des EU-Wasserrechts. Während das EU-Recht die Emissionen der Großindustrie genau verfolge, bleibe das Ausmaß der Emissionen vieler kleiner Anlagen auf europäischer Ebene weitgehend unbekannt, teilte die Agentur mit.
Der aktuelle Bericht „Industrial waste water treatment - pressures on Europe’s environment“ wertet laut EUA Daten aus dem Jahr 2016 aus. Rund 3.600 Industrieanlagen hätten mindestens eine direkte oder indirekte Schadstofffreisetzung in das Wasser an die E-PRTR-Datenbank gemeldet. Zur Übermittlung dieser Daten sind nur Betriebe mit Einleitungen oberhalb bestimmter Schwellenwerte verpflichtet. Dem Bericht zufolge hat die Großindustrie tendenziell einen höheren Anteil an Direkteinleitungen, was eine intensivere Abwasserbehandlung am Betriebsstandort erfordere. Beispiele hierfür seien die Bereiche Papier und Zellstoff, Eisen und Stahl, der Energiesektor sowie die Nichteisenmetall- und die chemische Industrie.
Demgegenüber neigen Sektoren mit typischerweise kleineren Anlagen und/oder weniger belasteten Abwässern, wie die verarbeitende Industrie und die Nahrungsmittel- und Getränkeindustrie, eher dazu, höhere Anteile ihres Abwassers über das kommunale Abwassersystem zu entsorgen, heißt es in dem Bericht weiter. Dabei sei die Schadstoffbelastung ähnlich wie beim Abwasser aus Privathaushalten. Die größten Umweltbelastungen durch direkte Schadstofffreisetzungen in Gewässer, bewertet mit einem Gewichtungssystem zur Messung der Ökotoxizität, stammen von einzelnen großen oder Gruppen kleinerer Anlagen. Hierzu zählt die EUA Wärmekraftwerke, Koksöfen und chemische Produktionsanlagen.