Bei der Umsetzung in deutsches Recht sollten die Verpflichtungen zur Datenweitergabe nicht noch weiter verschärft werden, mahnte der Verband an. Sonst drohe eine schwerwiegende Wettbewerbsverzerrung zulasten der kommunalen Unternehmen, Daseinsvorsorge und Bürger.
Das Plenum des Europäischen Parlaments hat die Neufassung der PSI-Richtlinie Anfang April verabschiedet. Ziel ist es, die unionsweite Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors zu erleichtern. Damit soll ein Beitrag zur Stärkung der EU-Datenwirtschaft geleistet werden, indem die für die Weiterverwendung verfügbare Menge von Daten des öffentlichen Sektors gesteigert, für einen fairen Wettbewerb auf und einen leichten Zugang zu den auf Informationen des öffentlichen Sektors basierenden Märkten gesorgt und die grenzüberschreitende Innovation auf der Grundlage von Daten verbessert wird, begründete die Europäische Kommission ihren Vorschlag für die Neufassung der Richtlinie.
Nach Darstellung des VKU müssen mit der neuen Richtlinie erstmals auch öffentliche Unternehmen ihre Daten zur Verfügung stellen, zu denen auch kommunale Unternehmen mit ihren Leistungen der Daseinsvorsorge gehören. „Es ist richtig, Rechtssicherheit zu schaffen und digitale Chancen zu nutzen“, sagte VKU-Hauptgeschäftsführerin Katherina Reiche. Auch kommunale Unternehmen nutzten Daten, um ihre Leistungen der Daseinsvorsorge zu verbessern und die Lebensqualität zu erhöhen. Doch wenn kommunale Unternehmen ihre Daten veröffentlichen und weitergeben müssen, würden sie im Wettbewerb mit privaten Unternehmen strukturell benachteiligt.
VKU plädiert für 1:1-Umsetzung in deutsches Recht
Diese Gefahr habe das EU-Parlament erkannt und daher Maßnahmen zum Schutz vor schwerwiegenden Wettbewerbsverzerrungen erarbeitet, erklärte Reiche. Ob das Gleichgewicht gewahrt bleibt, entscheide sich bei der Umsetzung in deutsches Recht. Die VKU-Hauptgeschäftsführerin appelliert daher an die Bundesregierung, den gefundenen Kompromiss 1:1 umzusetzen und die Verpflichtungen kommunaler Unternehmen nicht weiter zu verschärfen. „Andernfalls würden kommunale Unternehmen im Wettbewerb mit privaten (Daten-)Konzernen noch stärker strukturell benachteiligt“, warnte sie.
Weiterhin kritisiert der VKU den besonders weitreichenden Zugriff auf sogenannte hochwertige Datensätze kommunaler Unternehmen, die häufig kostenfrei zur Verfügung gestellt werden sollen. Um welche Daten es sich dabei genau handelt, werde zukünftig in Brüssel ausgemacht. Die Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten und ihrer Organisation seien jedoch groß. So würden Leistungen der kommunalen Daseinsvorsorge in unterschiedlichen Organisationsformen erbracht. Entsprechend schwierig sei es, eine Entscheidung zum Umgang mit den Daten öffentlicher Unternehmen zu treffen, die den unterschiedlichen Situationen in den Ländern gerecht wird. Die zukünftigen Initiativen der EU-Kommission in diesem Bereich müssten von den Mitgliedstaaten und in Abstimmung mit den betroffenen Unternehmen eng begleitet werden, forderte der VKU.