BUND: Wasserwirtschaft in Zeiten der Dürre erfordert nachhaltige Bewirtschaftung


Die Bewirtschaftungsbehörden sollten auch keine Rechte erteilen dürfen, die über das verfügbare Dargebot hinausgehen. Auch von der Landwirtschaft sollte ein Entnahmeentgelt erhoben werden, fordert der BUND. Grundsätzlich sollte die Entnahmepraxis überwacht werden, um u. a. illegale Entnahmen zu vermeiden, die die derzeitige Situation noch verschärften. Die Bewirtschaftung in einem Grundwasserkörper bzw. in einem Oberflächengewässersystem müsse besser koordiniert werden, wobei sich beispielsweise in NRW räumlich die Planungseinheiten anböten.


EU-Agrarpolitik an Herausforderungen des Klimawandels anpassen


Die EU-Agrarpolitik müsse an die klimawandelrelevanten Herausforderungen angepasst werden, fordert der BUND weiter. So gelte es, Flächenstilllegungen zugunsten des Wasserrückhalts in der Fläche zu fördern. Alle nicht nachhaltig wirkenden Anreize wie der Energiepflanzenanbau sollten dagegen abgeschafft werden. Zudem hält der BUND eine Anpassung der landwirtschaftlichen Beratung für notwendig, wobei Positivbeispiele für die nachhaltige Wassernutzung aufgenommen werden sollten. Grundsätzlich sollte die Beratung nach Auffassung des Umweltverbandes auf Kulturen mit geringem Wasserbedarf abzielen und weg von witterungs- und schädlingsanfälligen Monokulturen und Massentierhaltungen und hin zu vielseitigen und damit besser an den Klimawandel angepassten landwirtschaftlichen Betrieben führen. 


Versorgung auf Dauer ohne Nachhaltigkeit nicht zu gewährleisten


Wie der BUND feststellt, fallen im Sommer unter anderem wegen der gesunkenen Grundwasserstände immer mehr Oberflächengewässer trocken. Auf Dauer sei die Trinkwasserversorgung ohne nachhaltige Bewirtschaftung nicht im gewohnten Umfang zu gewährleisten. So sei in den Sommern 2003 und 2018 in einigen Gemeinden die Eigenwasserversorgung aus Quellen oder oberflächennahen Grundwasserleitern ausgefallen. Es müsse, um den gesetzlichen Regelungen aus dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG) zu entsprechen, flächendeckend geprüft werden, ob die Wasserförderung aus dem Grundwasser und den Bächen und Flüssen noch nachhaltig sei, so der BUND. Es dürften auch in der Summe keine Wasserrechte erteilt werden, die über die Wasserneubildung hinausgehen bzw. die die Oberflächengewässer und ihre Lebensgemeinschaft schädigen.