Der Geschäftsführer des VfEW, Torsten Höck, sagte, der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln sei mitursächlich für das Artensterben. Darüber hinaus sei aber auch die wichtige Ressource Wasser konkret bedroht. Dies müsse in der derzeitigen Diskussion über das Eckpunktepapier zum Bienen- und Artenschutz der Landesregierung Berücksichtigung finden. Denn Pflanzenschutzmittel (PSM) und deren Abbauprodukte gelangten seit Jahren auch in das Grund- und Oberflächenwasser.
„Nur mit Hilfe von Einschränkungen und Verboten lassen sich Einträge reduzieren“
Im Zusammenhang mit dem Volksbegehren „Rettet die Bienen“ hat die Landesregierung ein Eckpunktepapier entworfen: Mit dem Ziel, die Interessen von Naturschutz und Landwirtschaft zu verbinden, sollen insbesondere in Bezug auf Pflanzenschutzmittel Verbote und Reduzierungen veranlasst werden. Dem VfEW zufolge sollten auch die Wasserschutzgebiete miteinbezogen werden. Die Eckpunkte sehen unter anderem ein striktes Anwendungsverbot in allen Naturschutzgebieten ab 2022 sowie eine Mengenreduktion chemisch-synthetischer Pflanzenschutzmittel um 40 bis 50 Prozent bis zum Jahr 2030 vor. Dazu plant die Landesregierung eine gezielte Förderung und Beratung.
Nur mit Hilfe von Einschränkungen oder Verboten der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln in Wasserschutzgebieten, die ausschließlich von behördlicher Seite umzusetzen seien, ließen sich die Einträge von Wirkstoffen oder deren Metaboliten nachhaltig reduzieren, so der VfEW. Insbesondere Wasserschutzgebiete mit Grenzwertüberschreitungen sollten aus Sicht der Wasserversorger als sensible Gebiete ausgewiesen werden, in denen chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel nicht mehr ausgebracht werden dürfen.
Johann-Martin Rogg, Vorsitzender des Beirats Grundwasserdatenbank Wasserversorgung, erklärte, dass die Messwerte bereits seit 30 Jahren erhoben würden, bislang aber keine nachhaltige Verbesserung zu erkennen sei – vielmehr sei das Gegenteil der Fall. Das zeige, dass die bisherigen Maßnahmen nicht wie erhofft gegriffen hätten.
Haakh: In drei von fünf Wasserschutzgebieten Pestizidrückstände messbar
Prof. Frieder Haakh, der Geschäftsführer des Zweckverbands Landeswasserversorgung (LW), sagte, in drei von fünf Wasserschutzgebieten Pestizidrückstände messbar. Das Landwirtschaftsministerium (MLR) wolle aber weiterhin zulassen, dass Pestizide in Wasserschutzgebieten gespritzt werden, statt einen integriertem Pflanzenschutz mit weitgehendem Spritzmittelverzicht zu stärken. Das MLR verweigere zudem die Umweltdaten der Pestizidaufwandmengen und setze damit EU-Recht nicht um. Grenzwertüberschreitungen an 81 Rohwassermessstellen belegten, dass dem MLR „der chemische Pflanzenschutz in Wasserschutzgebieten wichtiger ist, als der Verbraucherschutz“. Die Zeche zahlten die Wasserversorger durch teure Aufbereitung und am Ende der Bürger über den Wasserpreis.
Unterstützung erhält der Verband durch den BUND Baden-Württemberg: „Wenn wir in der Konkretisierung der Eckpunkte über eine bessere Kontrolle und Reduzierung von Pflanzenschutzmitteln sprechen, so sollten wir dabei die Synergieeffekte aus Biodiversität, Ressourcenschonung und gleichzeitigem Trinkwasserschutz in Wasserschutzgebieten nicht aus dem Blick verlieren.“, sagte die BUND-Landesgeschäftsführerin Sylvia Pilarsky-Grosch.