Das fordern über 170 Wasserversorger, die in den Einzugsgebieten von Rhein, Donau, Elbe, Maas und Schelde mit 188 Millionen Einwohnern Trinkwasser gewinnen und sich in einer Koalition des Europäischen Fließgewässermemorandums (ERM) zusammengeschlossen haben. Ein entsprechendes Positionspapier habe das Bündnis aktuell veröffentlicht, teilte die Internationale Arbeitsgemeinschaft der Wasserwerke im Rheineinzugsgebiet (IAWR) als Mitglied der Koalition mit.
Die Versorger verweisen auf die aus ihrer Sicht zunehmende Gefährdung der Trinkwasserressourcen durch verschiedenste Spurenstoffe und unzulängliche Maßnahmen für deren vorbeugenden und nachhaltigen Schutz. Ziel müsse sein, durch vorsorgenden Gewässerschutz die Wasserqualität so zu bewahren, dass weiterhin mit naturnahen und nachhaltigen Aufbereitungsverfahren Trinkwasser gewonnen werden könne.
Bestehende europäische Regularien wie die Umweltqualitätsnormen der Oberflächengewässerverordnung seien nicht ausreichend auf den Schutz von Trinkwasserressourcen ausgerichtet und nicht kohärent mit EU-Richtlinien und Regularien, die das Inverkehrbringen und die Nutzung trinkwasserrelevanter Stoffe in anderen Lebensbereichen regeln, bemängeln die Versorger. Sie fordern eine stärkere Ausrichtung der Instrumente der REACH-Verordnung und der Gemeinsamen EU-Agrarpolitik auf die Ziele des Trinkwasserschutzes nach WRRL. Ein europäisches Einleitkataster für die grenzüberschreitende Erfassung von Spurenstoff-Emissionen in Flüssen müsse flankierend etabliert werden.
Die Mitglieder der ERM-Koalition betonen die besondere Bedeutung des Vorsorgeprinzips für die Wasserwirtschaft. Bei der Vielzahl anthropogener Stoffe, für die keine ausreichende wissenschaftliche Bewertung hinsichtlich ihrer gesundheitlichen Relevanz vorliegt, müsse die Zulassung streng kontrolliert oder ein Vorsorgewert definiert werden, der einen übergreifenden vorbeugenden Gewässer- und Trinkwasserschutz garantiere.
Die Wasserversorger fordern darüber hinaus die wirksame Einhaltung des Verschlechterungsverbotes der WRRL und die Einführung und Durchsetzung von Sanktionsmechanismen beim Verursacher, sollte gegen dieses Verbot verstoßen werden. „Unsere Trinkwasserressourcen sind gerade vor dem Hintergrund des Klimawandels von allerhöchstem Wert“, unterstrich Wolfgang Deinlein, Geschäftsführer der Internationalen Arbeitsgemeinschaft der Wasserwerke im Rheineinzugsgebiet (IAWR). Ihrem Schutz müsse eine besondere Priorität eingeräumt werden, damit Wasserressourcen nicht langfristig verschmutzt werden.