Die Vorgaben der Europäischen Kommission zu ignorieren sei kein Weg. Die Bundesregierung werde die Landwirte bei der Umsetzung nach Kräften mit flankierenden Maßnahmen begleitend unterstützen, erklärte der Staatssekretär.
Anfang Februar hatte das BMEL im Zuge von Gesprächen mit der EU-Kommission Änderungen an der Düngenovelle vorgestellt, um sie an die Vorgaben des EuGH-Urteils zur Nitratrichtlinie vom 21. Juni 2018 anzupassen. Die Kommission hatte die Regelungen der Düngenovelle als unzureichend kritisiert.
Düngerecht muss sich entfalten können
„Die EU-Kommission muss Deutschland die Chance geben, dass sich das neue Düngerecht auch entfalten kann und darf nicht vorschnell eine erneute Revision der Düngeregelungen erzwingen“, sagte DBV-Präsident Rukwied. Die Kommission sei aufgefordert, die bereits kurzfristig erzielten Wirkungen anzuerkennen und Deutschland eine Umsetzungszeit einzuräumen. Die Bauern in Deutschland arbeiteten mit Hochdruck daran, die gestiegenen Anforderungen im Gewässerschutz umzusetzen, hätten aber „kein Verständnis für das aktuelle Ping-Pong-Spiel zwischen Brüssel und Berlin“. Die Glaubwürdigkeit auch der deutschen Politik sei gefährdet, wenn ohne eine fundierte Bewertung des geltenden Düngerechts und vor der Vorlage des nächsten Nitratberichts 2020 die Grundlagen des Düngerechts erneut geändert würden, kritisierte der DBV-Präsident.
„Das neue Düngerecht zeigt bereits Wirkung“
Erst im Juni 2017 sei die grundlegende Neufassung der Düngeverordnung und im Januar 2018 die komplett neue Stoffstrombilanzverordnung in Kraft getreten. Dieses umfassende und flächendeckend geltende Regelwerk für den Gewässerschutz werde von den Bauern derzeit in einer großen Kraftanstrengung umgesetzt. Das neue Düngerecht zeige auch bereits Wirkung und führe schon im ersten Düngejahr zu spürbaren Veränderungen in der Tierhaltung, in den Betriebsstrukturen und beim Düngeeinsatz. So gehe der Einsatz von stickstoffhaltigen Handelsdüngern und Klärschlamm deutlich zurück und auch die Bestände von Rindern und Schweinen nähmen überproportional ab.
„Europäische Kommission lässt uns hier keinen Raum“
Der Staatssekretär im BMEL Hermann Onko Aeikens informierte Anfang Februar mit einem Schreiben an die agrarpolitische Verantwortungsträger in Deutschland über das weitere Vorgehen des Bundeslandwirtschaftsministeriums. Die Maßnahmen seien „alles andere als einfach“, aber die Europäische Kommission lasse der Bundesrepublik hier keinen Raum. Der Nährstoffvergleich solle nun durch eine Aufzeichnungspflicht über die aufgebrachten Düngermengen ersetzt werden, um damit die Einhaltung des ermittelten Düngebedarfs der landwirtschaftlichen Kulturen besser kontrollieren zu können. Der Katalog der Maßnahmen in den nitratbelasteten Gebieten soll um vier obligatorische Maßnahmen ergänzt werden, erläuterte der Staatssekretär. Darüber hinaus müssten die Länder zwei weitere wirksame Maßnahmen vorschreiben.
„Keine Alternative, um Zweitverfahren finanzielle Sanktionen zu vermeiden“
„Wir haben keine Alternative, um ein Zweitverfahren und möglicherweise daraus folgende finanzielle Sanktionen zu vermeiden“, sagte Aeiekens. Nach den von der EU-Kommission dann vorgegebenen inhaltlichen Vorgaben müsste sich die Bundesrepublik dann unverzüglich richten. Am Ende des Zweitverfahrens stünden drastische Zwangsgelder, von bis zu 861.000 Euro pro Tag, erklärte der Staatssekretär. Die Bundesregierung hat es bisher noch nie zu einem Zwangsgeld kommen lassen. Dies wäre in der Öffentlichkeit auch nicht zu vermitteln.
Aeiekens weist in dem Schreiben darauf hin, dass auch Dänemark, Frankreich und die Niederlande den strengen Auflagen der Europäischen Kommission unterliegen und vor vergleichbaren Herausforderungen wie Deutschland stünden. In den Niederlanden musste z.B. der Milchviehbestand um 11 Prozent reduziert werden, um die Phosphatquote einhalten zu können. Von Dänemark sei eine Reduktion der Düngung um 20 Prozent verlangt und umgesetzt worden. In Frankreich seien die belasteten Gebiete deutlich ausgeweitet und die anrechenbaren Verluste im Stall und bei der Lagerung erheblich reduziert worden.