Die Düngeverordnung aus dem Jahr 2017 ging der Europäischen Kommission nicht in allen Punkten weit genug, erklärte Klöckner. An Kritikpunkten übrig geblieben seien der Nährstoffvergleich mit dem – aus der Sicht der Europäischen Kommission – zu hohen zulässigen Kontrollwert von 60 kg Stickstoff pro Hektar und die zu geringe Stringenz der Maßnahmen in den mit Nitrat belasteten Gebieten. Der Nährstoffvergleich und der zulässige Kontrollwert sollten daher gestrichen und durch eine Aufzeichnungspflicht der tatsächlichen Düngung ersetzt werden. Der errechnete Düngebedarf darf dem Maßnahmenkatalog zufolge mit den Düngungsmaßnahmen nicht überschritten werden.
Für die mit Nitrat belasteten Gebiete – für die so genannten roten Gebiete – seien der Europäischen Kommission nun zusätzliche Maßnahmen vorgeschlagen worden. Die bisher nur im Betriebsdurchschnitt geltende Obergrenze von 170 kg Stickstoff pro Hektar für Gülle und andere Wirtschaftsdünger müsse zukünftig schlagbezogen berechnet werden, d.h. für jedes Feld gilt dann die Obergrenze von 170 kg Stickstoff pro Hektar. Der für jede Kultur nach strengen Vorgaben errechnete Düngebedarf wird pauschal um 20 Prozent abgesenkt. Des Weiteren ist Klöckner zufolge ein Verbot der Herbstdüngung im Spätsommer bei Winterraps, Wintergerste und Zwischenfrüchten ohne Futternutzung vorgesehen.