Länder starten Bundesratsinitiative gegen Mikroplastik-Eintrag in die Gewässer


Das Thüringer Umweltministerium hatte zuvor über die Absicht der Länder, eine Bundesratsinitiative für ein Mikroplastikverbot zu starten, informiert. Wie Großbritannien, Italien oder Schweden müsse auch Deutschland bei den Herstellern darauf hinwirken, dass diese auf Mikroplastik verzichteten, heißt es in dem Antrag von Thüringen und Hamburg. Die Bundesregierung solle deshalb prüfen, ob sie zumindest das bewusste Zusetzen von Mikroplastik verbietet. Ein EU-weites Verbot werde derzeit bereits geprüft. Zum Schutz der heimischen Gewässer sei aber ein rasches Handeln auf nationaler Ebene geboten.


Weitere Maßnahmen zum Gewässer- und Bodenschutz erforderlich


Zugleich dringen die beiden Länder auf mehr Schutz von Böden und Gewässern vor sonstigen Verschmutzungen z.B. durch Abrieb von Reifen, Textilien und anderen Kunststoffartikeln. Hier gehe es vor allem eine Frage des Produktdesigns. Derzeit müssten Abwässer von Straßen mit hohem Aufwand behandelt werden, bevor sie ins Gewässer gelangen dürfen. Die Bundesregierung solle deshalb prüfen, wie wirksam verhindert werden kann, dass Mikroplastikartikel und schwer abbaubare Polymere in Gewässer und Boden gelangen.


Bayern für Frist bis 2020


Bayern möchte die Wasserverschmutzung durch Mikro- und Nanoplastik verringern. Sollte der Einsatz von kleinsten Plastikteilen in flüssiger oder fester Form in Kosmetika und anderen Pflegeartikeln nicht bis 2020 auf freiwilliger Basis beendet sein, müsse die Bundesregierung in der EU auf ein entsprechendes Verbot hinwirken.


Mikro- und Nanoplastik stellten eine große Gefahr für Binnengewässer und Meeresökosysteme, für Fische und letztlich auch für Menschen dar, warnt Bayern. Mitursächlich dafür sei der Einsatz von Kunststoffmikropartikel in Beauty- und Pflegeprodukten. Trotz einer freiwilligen Selbstverpflichtung der Hersteller würden diese Stoffe nach wie vor eingesetzt. Dieser Einsatz müsse jedoch vollständig beendet werden. Sollten die bisherigen Anstrengungen nicht zum Erfolg führen gegebenenfalls auch durch EU-Regularien.