Der unabhängige Experte habe das PFC-Symposium der Stadtwerke Rastatt und der Stadt Rastatt begleitet und die Ergebnisse des Austauschs in einen juristischen Kontext gebracht. Seine wissenschaftliche Ausarbeitung sei Mitte Dezember im Fachmagazin „Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht“ (NVwZ) erschienen.
Köck komme zu dem Schluss, dass der Staat nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen die Verantwortung dafür trage, dass die vorgegebenen Bewirtschaftungsziele der Grundwasserressourcen erreicht werden, erklärte der Wasserversorger. Darunter seien im Wesentlichen zwei Aufgaben zu verstehen. Zum einen müsse die Nutzung des Wassers so gesteuert werden, dass sie dem Gemeinwohl entspricht. Zum anderen habe die öffentliche Hand den Schutz des Wassers vor Verschmutzung sicherzustellen, damit es dauerhaft in der erforderlichen Qualität zur Verfügung steht. Oberste Priorität bei der Grundwasserbewirtschaftung habe dabei die Gewinnung von Trinkwasser.
Köck: Großflächige PFC-Belastung mit Handlungspflichten für
öffentliche Hand verbunden
Die in Mittelbaden bestehende große Flächenbelastung mit PFC und die dadurch ausgelösten Verunreinigungen des Grundwassers sind daher nach den Ergebnissen von Professor Köck mit Handlungspflichten für die öffentliche Hand verbunden, schlussfolgern die Stadtwerke. Dazu gehöre auch, zu verhindern, dass sich die bekanntlich nicht abbaubaren PFC-Verunreinigungen mit dem Grundwasser in Richtung des Rheins ausbreiten. Aus Sicht von Professor Köck sei eine PFC-bezogene Strategie gegen Gewässerverschmutzung dringend erforderlich. „Es ist gut und wichtig, dass der Schutz der Ressource Wasser und somit des Trinkwassers gesetzlich sehr stark reguliert ist“, zitieren die Stadtwerke den Rechtsprofessor. In seiner wasserrechtlichen Beurteilung des PFC-Skandals stütze er sich vor allem auf das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und die europäische Wasserrahmenrichtlinie (WRRL).
Für Olaf Kaspryk, Geschäftsführer der Stadtwerke Rastatt, ist diese Veröffentlichung ein erneutes Signal in Richtung öffentliche Hand. „Professor Köcks Abhandlung beantwortet wichtige Rechts- und Haftungsfragen für die PFC-Umweltschäden. Jetzt steht es schwarz auf weiß, was ich von unserer Landesregierung immer wieder gefordert habe“, betonte er. Kaspryk sieht eindeutig den klaren Handlungsauftrag dokumentiert, der aus der Kontrollfunktion für die Grundwasserressourcen hervorgeht. „Bei einer solch großen flächenmäßigen Belastung sehe ich es als staatlichen Auftrag, die Grundwasserqualität präventiv zu sichern und verunreinigtes Grundwasser zu sanieren“, sagte er. Bislang konnte das Land Baden-Württemberg nach dem Bekanntwerden der PFC-Verunreinigungen im Jahr 2013 nicht in die Pflicht genommen werden.
Um die Menschen in Rastatt weiterhin mit einwandfreiem und sauberem Trinkwasser zu versorgen, haben die Stadtwerke Rastatt nach eigenen Angaben ein ganzes Maßnahmenpaket in die Wege geleitet. So wurde beispielsweise das Wasserwerk Rauental mit hocheffizienten Aktivkohlefiltern ertüchtigt. Doch wer für die damit verbundenen Kosten aufkommt, sei bis heute nicht abschließend geklärt, kritisiert der Wasserversorger. Derzeit würden zivilrechtliche Ansprüche von mehreren Gemeinden und Körperschaften gegenüber dem vermutlichen Verursacher aufgestellt. Allerdings trügen aktuell alle Rastatter Bürgerinnen und Bürger einen Teil der Investitionen für das Maßnahmenbündel über schrittweise steigende Trinkwasserpreise. Laut Stadtwerke müssen bislang über sechs Millionen Euro finanziert werden.