Für die Vermeidung von Einträgen müsse eine ganzheitliche Strategie erarbeitet werden - zur Sicherung einer gesundheitlich unbedenklichen Trinkwasserversorgung. Der Bundesrat sieht hierbei auch die Hersteller in der Verantwortung. Durch eine Verunreinigung von Gewässern und Grundwasser durch Arzneien entstünden Kosten, die von der Allgemeinheit getragen werden müssen. Deshalb müssten diese Kosten verursachergerecht angelastet werden.
Der VKU bewertete dies positiv - es müsse eine konsequente Vermeidung und Reduktion von Spurenstoffen wie Arzneimitteln geben. „Die Problematik, Arzneimittel im Wasserkreislauf zu reduzieren, muss an der Wurzel angegangen werden - beim Verursacher der Einträge. Alles, was dort vermindert werden kann, muss später nicht mehr aufwändig herausgefiltert werden. Zudem können nicht alle Stoffe mit der derzeitigen Aufbereitungstechnik wieder aus dem Wasser entfernt werden. Sogenannte End-of-Pipe-Maßnahmen dürfen kein Freifahrtschein für mehr Einträge in die Umwelt werden: Umwelt- und Gewässerschutz sind nicht allein Aufgabe der Wasserver- und Abwasserentsorger“, so VKU-Vizepräsident Karsten Specht.