Auf der Grundlage der Folgenabschätzung sei die Düngeverordnung dann so zu novellieren, dass neben einer angemessenen Basisregulierung Ausnahmen für Betriebe geschaffen werden, die nachweislich aufgrund ihrer Betriebsstruktur beziehungsweise Düngepraxis keine problematischen Nitratemissionen verursachen. Diese Betriebe sollten Naturdünger aus Überschussregionen ohne praxisferne Vorgaben sinnvoll verwerten dürfen. So würden Anreize für die Reduzierung von Nitratemissionen und den Transport vorhandener wertvoller Naturdünger aus Tierhaltungs- in Ackerbauregionen geschaffen sowie eine bedarfsgerechte Verteilung der Naturdünger erreicht, heißt es in dem Antrag. Durch die gleichzeitige Einsparung von mineralischem Dünger entstünden positive Umwelteffekte.
Um differenziert dort anzusetzen, wo die Probleme tatsächlich entstehen beziehungsweise gelöst werden können, würden aber wissenschaftliche Analysen zur Wirkung der aktuell gültigen Düngeverordnung benötigt. Denn Ziel der Europäischen Kommission sei es, dass die Nitratwerte im Grundwasser in jedem Mitgliedstaat eingehalten werden - der Weg, wie dies am besten erreicht werden kann, sei aber den Mitgliedstaaten jeweils freigestellt.