Die Dominanz von Monokulturen blieb im untersuchten Zeitraum 2010 bis 2015 bestehen, und das verpflichtende Anlegen ökologischer Vorrangflächen führte nur zu einer geringfügigen Zunahme von Ackerbrachen, heißt es in der Studie, die das Thünen-Institut für Ländliche Räume durchgeführt hat. Die grundsätzlichen Inhalte der Förderung über die 2. Säule der GAP haben sich mit der Förderperiode 2014 bis 2020 laut Studie nur unwesentlich geändert.
Vielzahl internationaler und nationaler Regelungen
Um die Situation zu verbessern, empfiehlt die Studie unter anderem vor dem Hintergrund der Vielzahl internationaler Regelungen wie der GAP und nationaler Regelungen wie der Düngeverordnung (DüV), für die Evaluierung von ordnungs- und förderpolitischen Eingriffen in die Landwirtschaft räumlich und zeitlich hochaufgelöste Daten über längere Zeiträume und größere Flächen zur landwirtschaftlichen Landnutzung zu erheben. Derzeit überlagerten sich
die Effekte, die durch die einzelnen Politiken und deren Veränderung über die Zeit angestoßen würden.
Zusätzlich seien die Umweltwirkungen einer landwirtschaftlichen Tätigkeit stark vom Standort abhängig. Aussagen über die Wirkung von Politikinterventionen würden dadurch erschwert, dass gleichzeitig autonom Prozesse auf Grund des technischen Fortschrittes erfolgen und das landwirtschaftliche Produktionsprogramm auf Schwankungen der Witterungen und der Marktpreise reagiert.
Die Studie geht auf die GAP-Maßnahmen auch mit Blick auf den Gewässerschutz ein. Im Rahmen der Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM) des „Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums" (ELER) seien vorrangig Maßnahmen zur Verringerung des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln (PSM) und Düngemitteln sowie Maßnahmen zum Erosionsschutz zu nennen, mit Hilfe derer der Eintrag von Nährstoffen und PSM in Gewässer verringert und somit einer Verschlechterung der Wasserqualität entgegengewirkt werden kann.
Hohe Effektivität von Maßnahmen an Gewässerrandstreifen
Auf mit dem Wasserschutz verbundene Kulissen entfallen der Studie zufolge rund 7 Prozent der den AUKM zugeteilten Geldern. Durchschnittlich gut 42 Prozent sind auf keine Gebietskulisse festgelegt. Die Unterschiede in der Mittelausstattung für Naturschutz – 47 Prozent – und Wasserschutz sind durch die Wirkungsweisen und Anwendbarkeit der Maßnahmen bedingt. Die Effektivität von Wasserschutzmaßnahmen sei an Gewässerrändern, Gebieten mit hohem Grund- oder Stauwasserstand und auf Böden mit geringem Wasserrückhaltevermögen am höchsten; jedoch machen diese Areale nur einen geringen Anteil an der Gesamtfläche aus. Im Gegensatz dazu seien Naturschutzmaßnahmen in der Regel auf deutlich größeren Flächenumfängen anwendbar.