Wie der Staatssekretär des Bundeslandwirtschaftsministerium, Hermann Onko Aeikens, erklärte, besteht ein breiter Konsens darüber, dass über eine Novelle der Düngeverordnung (DüV) mehr für den Gewässerschutz getan werden muss, die Regelungen aber für landwirtschaftliche Betriebe handhabbar sein müssten. Noch zu klären seien noch „zwei kleinere fachliche Punkte“.
Keine zusätzlichen Auflagen für Dauergrünland
Im Mittelpunkt der Diskussion stand zuletzt insbesondere der geplante Abschlag des für jede Pflanzenkultur zu errechnenden Düngebedarfs um 20 Prozent in mit Nitrat belasteten Gebieten, den die Bundesregierung in Reaktion auf die Anforderungen der EU-Kommission in die geplanten Änderungen aufgenommen hatte (EUWID 11/2019). Dabei habe man sich nun darauf geeinigt, dass dies in den belasteten Gebieten im Betriebsdurchschnitt erfolgen solle, erläuterte Flasbarth. Für Dauergrünland seien solche zusätzliche Auflagen nicht notwendig.
Ausnahmen für Ökologischen Landbau noch zu diskutieren
Über weitere Ausnahmen sei noch zu diskutieren; dies betreffe Betriebe des ökologischen Landbaus und des Gemüseanbaus. Sorgsam wirtschaftende Betriebe mit geringen Nährstoffausträgen sollten „nicht härter angefasst werden“; man wolle darauf achten, dass die Regelungen nicht die Falschen treffen, sagte Flasbarth. Auch der Umgang mit dem Zwischenfruchtanbau – die ursprünglich geplante Verpflichtung zum Zwischenfruchtanbau ist sehr umstritten – müsse noch gesprochen werden. Wenn diese „letzten Feinheiten“ abgeklärt seien, würden Landwirtschaftsministerin Klöckner und Umweltministerin Svenja Schulze (SPD) die Ergebnisse in Brüssel vorstellen.
Flasbarth verwies auf den hohen Druck, unter dem Deutschland bei der Aufgabe stehe, die Gewässer sauberer zu bekommen, nachdem der Europäische Gerichtshof (EuGH) Deutschland wegen der Nitratrichtlinie verurteilt hat. Das sei kein einfacher Prozess, weil er auf die bereits 2017 erfolgte Novellierung der Düngeverordnung aufsetze, die von der EU-Kommission las unzureichend beurteilt wird.
BDEW kritisiert vorgesehene betriebsspezifische Regelung
Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) hat nach dem Gespräch kritisiert, dass die Reduzierung der zulässigen Düngemengen in den nitratgefährdeten Gebieten um 20 Prozent damit nicht für alle landwirtschaftlichen Flächen gleichermaßen gelten soll und es sich vielmehr um einen Durchschnittswert pro landwirtschaftlichem Betrieb handelt. Es helfe aber nichts, wenn auf der einen Fläche deutlich weniger gedüngt wird und dafür an anderer Stelle deutlich mehr Dünger aufgebracht werden darf, sagte der Hauptgeschäftsführer BDEW, Martin Weyand. Das sei besonders mit Blick auf düngeintensive Sonderkulturen oder den Maisanbau „absolut kontraproduktiv für den Grundwasserschutz“. Gerade für solche Anbaukulturen dürfe es keine Durchschnittsbetrachtungen geben, so der BDEW.
Warnung vor Ausnahmeregelungen
Des Weiteren besteht nach Auffassung des Verbandes die Gefahr, dass die Verordnung durch Ausnahmereglungen ausgehöhlt wird: Dies betreffe die Ermittlung der genannten Düngebedarfswerte. Gebe es hier zu viele Ausnahmen, bestehe die Gefahr, dass der völlig unzureichende Status quo zementiert werde, sagte Weyand.
Damit Böden und Gewässer sich regenerieren können, müssten vor allem nitratgefährdete Gebiete konsequent geschützt werden. Dazu ist eine transparente Ausweisung der nitratgefährdeten Gebiete und der Maßnahmen flächendeckend notwendig, was eine verbindliche Umsetzung und Kontrolle durch die zuständigen Behörden erfordere. Bislang gebe es hier immer noch zu viele Ausnahmeregelungen, insbesondere für Sonderkulturen und Gemüseanbau, Sperrfristen und Gewässerrandstreifen. Auch die technische Ausstattung für die Aufbringung der Wirtschaftsdünger sei vielerorts noch unzureichend (siehe auch Artikel auf Seite 4). Zudem sollte die Europäische Union die Förderung landwirtschaftlicher Projekte an den Anforderungen des Umwelt- und Gewässerschutzes ausrichten und so Fakten schaffen, die zur Einhaltung der Grenzwerte und zur Umsetzung des Gewässerschutzes motivieren, fordert der BDEW.
VKU: Sanierung der nitratbelasteten Gebiete konsequent angehen
Karsten Specht, Vizepräsident des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU) sagte, die vorgestellten Beschränkungen würden wirkungslos sein, solange die zuständigen Kontrollbehörden nicht genau wissen, wie viel tatsächlich gedüngt wird. Um den Gewässerschutz zu verbessern, sei es eine Verständigung darüber erforderlich, ein deutschlandweit transparentes Düngesystem mit digitaler Datenübermittlung einzuführen. Das muss Specht zufolge zeitgleich mit der Einführung zusätzlicher Düngebeschränkungen geschehen.