Nitrat: Klöckner und Schulze einigen sich auf Vorschläge zur Düngeverordnung


Um betriebs- und anbauspezifischen Besonderheiten Rechnung zu tragen, sollen Betriebe flexibel entscheiden können, welche Kulturen weiter nach maximalem Bedarf gedüngt werden. Im Gegenzug müsse auf anderen Flächen in den besonders belasteten Gebieten weniger gedüngt werden, um die Mengen-Obergrenzen einzuhalten. Des Weiteren ist eine bis zu vier Wochen verlängerte Sperrzeit vorgesehen, in denen das Düngen in belasteten Gebieten nicht erlaubt ist.


Größere Abstände zu Gewässern bei Düngung in Hanglagen


Die Abstände zu Gewässern beim Düngen in Hanglage - bislang generell 5 Meter -, sollen in Zukunft 10 Meter bei einer Hangneigung über 15 Prozent und 2 Meter bei einer Hangneigung zwischen 5 und 10 Prozent betragen, um das Abschwemmen von Stickstoff in angrenzende Gewässer zu verhindern.


Für extensiv wirtschaftende Landwirtschaftsbetriebe und Ökobetriebe, die so nachhaltig und ressourcenschonend düngen, dass sie nicht zur Gewässerbelastung beitragen, sind Ausnahmen vorgesehen. So sollen Betriebe, die durchschnittlich auf ihren Landwirtschaftsflächen weniger als 160 kg Stickstoff je Hektar und Jahr und davon max. 80 kg mineralisch düngen, von der Reduzierung der Düngung und der Mengen-Obergrenze freigestellt werden. Auch auf Dauergrünland soll die Düngung nicht reduziert werden müssen, da hier das Auswaschungsrisiko niedriger sei. Zudem soll eine Herbstdüngung von Raps möglich sein, wenn mit einer Bodenprobe nachgewiesen wird, dass der Düngebedarf nicht aus dem Bodenvorrat gedeckt werden kann.


Vorschläge werden der EU-Kommission vorgelegt


Die Vorschläge, die die Voraussetzung dafür seien, eine zweite Klage der Europäischen Kommission gegen die Bundesrepublik Deutschland zu vermeiden, werden nun den Angaben zufolge an die Europäische Kommission gesendet. Klöckner und Schulze würden die Vorschläge der Kommission möglichst bald auch persönlich erläutern. Sofern die Kommission den Maßnahmen zustimme, werde das offizielle Rechtssetzungsverfahren zur Änderung der Düngeverordnung eingeleitet, die der Zustimmung des Bundesrates bedürfe.


„Gewässerschutz wird deutlich verbessert“


Insgesamt wird die Düngung in Deutschland mit den vorgesehenen Maßnahmen nach Auffassung der beiden Ministerien nachhaltiger und der Gewässerschutz deutlich verbessert, ohne dass landwirtschaftliche Betriebe über das erforderliche Maß hinaus eingeschränkt würden.


Der Schutz des Grundwassers sei ein zentrales Anliegen der Bundesregierung. Deshalb sei es wichtig zu verhindern, dass zu viel Nitrat über das Düngen in die Böden gelangt. Das Ziel sei es, den Schutz unserer Gewässer zu verbessern und damit die Anforderungen des gegen Deutschland ergangenen EuGH-Urteils zur EG-Nitratrichtline zukünftig zu erfüllen. Die Bundesregierung habe sich nach einem breit angelegten Konsultationsprozess mit Ländern, Verbänden und Abgeordneten auf die Vorschläge zur weiteren Beschränkung der Düngung verständigt.


Klöckner bezeichnete die Vorschläge als „fairen Ausgleich zwischen den strengen Grenzwerten der Nitratrichtlinie und den Anforderungen an eine nachhaltige Pflanzenproduktion“. Für die Landwirte würden diese Maßnahmen erhebliche Anstrengungen bedeuten, bei denen sie von der Bundesregierung unterstützt würden.


„Vorbeugung gegen steigende Trinkwasserpreise“


Schulze sagte, die weitere Verschärfung der Düngeregeln sei nötig, damit die Nitratwerte im Wasser auf ein akzeptables Niveau abgesenkt, das Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland beendet und Strafzahlungen vermieden werden. „Mit niedrigeren Nitratwerten beugen wir steigenden Trinkwasserpreisen vor und schützen unsere Artenvielfalt“, sagte die Umweltministerin. Nitrat sei zwar ein wichtiger Pflanzennährstoff. Aber zu viel Nitrat im Grundwasser verteuert die Trinkwasseraufbereitung und schadet der Umwelt. Bisher übliche Gegenmaßnahmen der Wasserwirtschaft stoßen Schulze zufolge zunehmend an Grenzen, sind teuer und belasten die privaten Haushalte und die Wirtschaft.


Hintergrund: Drohende weitere Klage gegen Deutschland


Die EU-Kommission hatte Deutschland 2016 wegen zu hoher Nitratwerte im Grundwasser 2016 verklagt und 2018 vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) Recht bekommen (Rechtssache C-543/16 vom 21.06.2018; EUWID 26.2018). Die Novellierung der Düngeverordnung von 2017 und auch die bislang von der Bundesregierung vorgelegten Änderungsvorschläge waren nach Auffassung der Kommission nicht ausreichend. Brüssel hat mit einer weiteren Klage gegen Deutschland gedroht, falls das Düngerecht nicht zügig verschärft wird.