AöW fordert konsequente Anwendung des Vorsorge- und Verursacherprinzips in der EU


Es sei ein Handeln bezogen auf den gesamten Wasserkreislauf notwendig, erklärte der Verband in einem Positionspapier zur Europawahl. Insbesondere die Verursacher von Spurenstoffen seien in der Pflicht, durch geeignete Schutz-Maßnahmen und entsprechende Kostenbeteiligung ihren Betrag zum Gewässerschutz zu leisten. Eine End-of-Pipe-Strategie sei abzulehnen.


Die AöW fordert, dass weitere Gewässerbelastungen vermieden und die Produzenten als Verursacher rechtlich stärker in die Verantwortung genommen werden. Bei der Zulassung von Produkten – insbesondere bei Medikamenten und Chemikalien – müssten die Verträglichkeit mit Wasser geprüft und die Zulassungsvoraussetzungen verschärft werden, fordert der Verband. Zudem müssten die Wasserversorgung und die sanitäre Grundversorgung sowie Abwasserentsorgung auf Dauer von den EU-Binnenmarktvorschriften ausgenommen werden.


Die Allianz weist darauf hin, dass durch die Freihandelsabkommen der „neuen Generation“, wie etwa Ceta oder Jefta, die Wasserwirtschaft in öffentlicher Hand betroffen sei, weil durch eine Negativliste und die Vertragsinhalte öffentliche Dienstleistungen den Regeln der Abkommen unterlägen. In allen Freihandelsabkommen sollte die öffentliche Wasserwirtschaft jedoch ausdrücklich ausgenommen werden. Dadurch würden die Absicherung der Wasserwirtschaft in öffentlicher Hand, der Schutz vor Kommerzialisierung bei der Nutzung von Wasserressourcen sowie der Erhalt des Vorsorgeprinzips gewährleistet.