Die Entschließung basiert auf den zusammengefassten Anträgen aus Bayern einerseits sowie einem weiteren gemeinsamen Antrag der Bundesländer Hamburg, Thüringen und Berlin, dem noch Bremen beigetreten ist, andererseits (EUWID 8.2019). Der Text wird nun der Bundesregierung zugeleitet, die entscheidet, ob sie das Anliegen der Länder aufgreifen will. Dafür gibt es keine festen Fristen.
Angesichts des bereits bestehenden Ausmaßes der Verbreitung von Mikroplastik in der aquatischen Umwelt hat der Bundesrat die Bundesregierung dazu aufgefordert, aus Gründen des Gewässer-, Meeres- und Gesundheitsschutzes auch nationale Verbote oder Beschränkungen von Produkten mit bewusst zugesetzten Kunststoffpartikeln und anderen schwer abbaubaren Polymeren zu prüfen. Aus Gründen des Schutzes der heimischen Gewässer und angesichts der Unsicherheit, ob ein EU-weites Verbot zeitnah ergeht, sollte die Bundesregierung die Prüfung einer nationalen Verbotsregelung mindestens für das bewusste Zusetzen von Mikroplastik in Produkte einleiten und gegebenenfalls dem Vorbild anderer Staaten wie Italien, USA, Kanada, Neuseeland und Schweden folgen, heißt es in dem Beschluss.
Kerstan: EU-Verbot wäre beste Lösung
Der Hamburger Umweltsenator Jens Kerstan (Grüne) sagte vor der Abstimmung im Bundesrat, ohne Gegenmaßnahmen würden durch Mikroplastikeinträge Investitionen von Hunderten von Millionen Euro auf die Kläranlagen zukommen. Der effektivste Schutz setze aber an der Quelle an; freiwillige Maßnahmen hätten aber noch nicht die Erfolge erzielt, die anzustreben seien. Die beste Lösung wäre Kerstan zufolge ein Verbot auf EU-Ebene; auf jeden Fall sei mit einem längeren Prozess zu rechnen, bei dem Deutschland dem Beispiel Schwedens folgen und vorangehen solle. Der Umweltsenator betonte, dass die Zusammenfassung der ursprünglich zwei Anträge aus den Ländern zeige, welch breite Basis das Anliegen in der Politik habe.